Grunderwerbsteuer Rechner

Immobilienkauf

Grunderwerbsteuer29.250,00 €
Steuersatz Bundesland6,5 %
Notar/Grundbuch (geschätzt)6.750,00 €
Gesamtkosten inkl. Nebenkosten486.000,00 €

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie an. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung – in der Regel der Kaufpreis (§ 8 GrEStG).

Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest. Die Spanne liegt 2026 zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen 5,5 % seit 2023) und 6,5 %.

Eingaben

  1. Kaufpreis der Immobilie eingeben.
  2. Bundesland auswählen – der hinterlegte Steuersatz 2026 wird verwendet.
  3. Optional weitere Kaufnebenkosten (Notar ca. 1,5 %, Makler) abschätzen.
  4. Steuerbetrag und Gesamtkosten ablesen.

Berechnung

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Bundesland-Steuersatz

Bei Eigentumswohnungen wird der anteilige Grundstückspreis nicht herausgerechnet – die Steuer fällt auf den Gesamtkaufpreis an.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Familie kauft ein Reihenhaus in Düsseldorf (NRW) für 450.000 €. Bei 6,5 % GrESt zahlt sie 29.250 € Grunderwerbsteuer zusätzlich zum Kaufpreis.

Grenzen

Konzerninterne Übertragungen (§ 6a GrEStG), Share Deals und Erwerb durch Miterben können steuerbegünstigt sein und werden nicht abgebildet.

Sätze können sich kurzfristig ändern – vor Vertragsschluss aktuellen Landeswert prüfen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?+

Nach Erhalt des Steuerbescheids – meist 4–6 Wochen nach Beurkundung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist Voraussetzung für die Grundbuch-Eintragung.

Welches Bundesland hat die niedrigste GrESt?+

Bayern mit 3,5 %. Sachsen lag lange bei 3,5 %, wurde aber 2023 auf 5,5 % angehoben.

Zählt das Inventar zum Kaufpreis?+

Mit verkaufte bewegliche Einrichtung (Küche, Sauna, Markisen) kann im Vertrag separat ausgewiesen und vom Kaufpreis abgezogen werden – sie ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

Quellen

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