Notarkosten-Rechner

Kauf & Finanzierung

Geschätzte Notar- & Grundbuchkosten7.500,00 €
Notar (~1,0 % Kaufpreis)3.500,00 €
Grundbucheintrag (~0,5 % Kaufpreis)1.750,00 €
Grundschuldbestellung (~0,9 % Darlehen)2.250,00 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Die GNotKG-Gebühren sind tabellenbasiert nach Geschäftswert; die hier verwendeten Prozentsätze sind eine grobe Faustformel.

Was ist im Notarkostenanteil enthalten?

Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr), Vollzug (0,5-Gebühr), Betreuung der Auflassung, Auszahlung über Notaranderkonto (nur wenn beauftragt). Grundbuchgebühren betreffen Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und – wenn finanziert – die Grundschuldbestellung.

Faustformel

Notar ≈ 1,0 % × Kaufpreis · Grundbuch ≈ 0,5 % × Kaufpreis · Grundschuld ≈ 0,8–1,0 % × Darlehen

Die genauen Gebühren sind im GNotKG tabellenbasiert nach Geschäftswert; bei niedrigen Kaufpreisen kann der relative Anteil höher liegen.

Beispiel aus dem Alltag

Frau Albrecht kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 € und finanziert 250.000 € per Grundschuld. Notarkosten ca. 3.500 €, Grundbuchamt ca. 1.750 €, Grundschuldbestellung zusätzlich ca. 2.000 € – zusammen rund 7.250 €.

Was diese Schätzung nicht abdeckt

Individuelle Beurkundungen (Wegerechte, Dienstbarkeiten, Teilungserklärung), Treuhandauflagen, Vollzugskosten bei mehreren Käufern, Auslagen und USt auf Notargebühren werden nicht im Detail abgebildet.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.

FAQ: Häufige Fragen

Sind Notargebühren bundeseinheitlich?+

Ja. Das GNotKG gilt bundesweit; jeder Notar muss dieselben Tabellengebühren ansetzen. Verhandlungen sind unzulässig.

Wer wählt den Notar aus?+

Üblicherweise der Käufer, da er die Kosten trägt. Beide Parteien müssen mit der Wahl einverstanden sein.

Fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuld an?+

Ja, wenn die Bank eine Grundschuld eintragen lässt. Diese Gebühr richtet sich nach der Darlehenshöhe, nicht nach dem Kaufpreis.

Kann ich auf ein Notaranderkonto verzichten?+

Ja, in den meisten Standardfällen wird direkt vom Käufer an den Verkäufer überwiesen. Das spart die Gebühr für das Anderkonto.

Quellen

Verwandte Rechner