Notarkosten-Rechner
Kauf & Finanzierung
Hinweis
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Die GNotKG-Gebühren sind tabellenbasiert nach Geschäftswert; die hier verwendeten Prozentsätze sind eine grobe Faustformel.
Was ist im Notarkostenanteil enthalten?
Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr), Vollzug (0,5-Gebühr), Betreuung der Auflassung, Auszahlung über Notaranderkonto (nur wenn beauftragt). Grundbuchgebühren betreffen Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und – wenn finanziert – die Grundschuldbestellung.
Faustformel
Die genauen Gebühren sind im GNotKG tabellenbasiert nach Geschäftswert; bei niedrigen Kaufpreisen kann der relative Anteil höher liegen.
Beispiel aus dem Alltag
Frau Albrecht kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 € und finanziert 250.000 € per Grundschuld. Notarkosten ca. 3.500 €, Grundbuchamt ca. 1.750 €, Grundschuldbestellung zusätzlich ca. 2.000 € – zusammen rund 7.250 €.
Was diese Schätzung nicht abdeckt
Individuelle Beurkundungen (Wegerechte, Dienstbarkeiten, Teilungserklärung), Treuhandauflagen, Vollzugskosten bei mehreren Käufern, Auslagen und USt auf Notargebühren werden nicht im Detail abgebildet.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.
FAQ: Häufige Fragen
Sind Notargebühren bundeseinheitlich?+
Ja. Das GNotKG gilt bundesweit; jeder Notar muss dieselben Tabellengebühren ansetzen. Verhandlungen sind unzulässig.
Wer wählt den Notar aus?+
Üblicherweise der Käufer, da er die Kosten trägt. Beide Parteien müssen mit der Wahl einverstanden sein.
Fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuld an?+
Ja, wenn die Bank eine Grundschuld eintragen lässt. Diese Gebühr richtet sich nach der Darlehenshöhe, nicht nach dem Kaufpreis.
Kann ich auf ein Notaranderkonto verzichten?+
Ja, in den meisten Standardfällen wird direkt vom Käufer an den Verkäufer überwiesen. Das spart die Gebühr für das Anderkonto.
Quellen
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