Nebenkostenrechner
Wohnung
Welche Posten gehören zu den Nebenkosten?
Nebenkosten (Betriebskosten) sind in § 2 BetrKV abschließend aufgezählt: Heizung, Warmwasser, Wasser, Abwasser, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherung, Allgemeinstrom, Grundsteuer, Hauswart, Aufzug.
Im Bundesschnitt liegen die kalten Betriebskosten bei rund 1,80 €/m²/Monat, plus warme Kosten 1,40–1,70 €/m² (Betriebskostenspiegel DMB).
Welche Eingaben braucht der Nebenkostenrechner?
- Wohnfläche in m² eintragen.
- Personen im Haushalt angeben.
- Heizart wählen (Gas, Öl, Fernwärme).
- Gebäudealter angeben (Altbau / Neubau), Ergebnis ablesen.
So werden die Nebenkosten geschätzt
Wasser wird zusätzlich nach Personenzahl skaliert. Neubauten erhalten 15 % Abschlag bei der Heizung.
Beispiel aus dem Alltag
Familie Klein wohnt zu zweit auf 75 m², Gasheizung, Altbau.
Heizung 106,50 €, Wasser 25,50 €, Müll 13,50 €, Reinigung 15,00 €, Versicherung 15,00 €, Allgemeinstrom 4,50 €, Grundsteuer 15,75 € ⇒ rund 195 €/Monat.
Grenzen der Schätzung
Regionale Unterschiede (Stadt/Land, Energiepreise) sind nur als Pauschalfaktor enthalten.
Individuelle Posten wie Aufzug, Concierge oder Kabelanschluss müssen ggf. ergänzt werden.
FAQ: Häufige Fragen
Was sind kalte und warme Betriebskosten?+
Warme Kosten umfassen Heizung und Warmwasser, alle übrigen Betriebskosten gelten als kalt.
Müssen Reparaturen umgelegt werden?+
Nein, Instandhaltung und Verwaltung trägt der Vermieter und darf sie nicht auf Mieter umlegen (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Wie oft wird abgerechnet?+
Jährlich, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).
Wie hoch sollte die Nebenkostenvorauszahlung sein?+
Sie sollte den voraussichtlichen Jahresbedarf decken. Ein realistischer Anhaltspunkt liefert der Betriebskostenspiegel.
Quellen
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