Mieterhöhung-Rechner

Miete & Markt

Max. zulässige neue Kaltmiete805,00 €
Maximale Erhöhung105,00 € (15,0 %)
Kappungsgrenze805,00 € (15 %)
Zielmiete erlaubt?Nein – über zulässigem Maximum

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Der Rechner ersetzt keine mietrechtliche Prüfung der formellen Anforderungen (§ 558a BGB, Begründung, Fristen).

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

Letzte Mieterhöhung mind. 15 Monate her; neue Miete bleibt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete; Kappungsgrenze (20 % oder 15 %) wird nicht überschritten; Erhöhung muss schriftlich begründet sein (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnungen).

Berechnungslogik

Max. zulässig = min(ortsüblicheVergleichsmiete; aktuelleMiete × (1 + Kappung%))

Kappung = 20 % allgemein, 15 % in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung.

Beispiel aus dem Alltag

Herr Krause zahlt 700 € kalt für eine Wohnung in Köln (angespannter Markt: 15 % Kappung). Ortsübliche Vergleichsmiete: 850 €. Kappungsobergrenze: 700 € × 1,15 = 805 €. Maximal zulässig: 805 € – die Vermieterin darf also nur 105 € erhöhen, obwohl die Vergleichsmiete höher liegt.

Was der Rechner nicht prüft

Mietpreisbremse bei Neuvermietung, Indexmiete, Staffelmiete, Modernisierungsumlage, Schönheitsreparaturklauseln, formelle Fristen. Ortsübliche Vergleichsmiete muss aus dem Mietspiegel der Kommune entnommen werden.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.

FAQ: Häufige Fragen

Wann gelten 15 % statt 20 % Kappungsgrenze?+

In Gebieten, die per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Listen finden sich auf den Landes-Justizportalen.

Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?+

Im qualifizierten oder einfachen Mietspiegel Ihrer Stadt; alternativ über Mietdatenbanken oder Sachverständigen-Gutachten.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?+

Ja, wenn die Voraussetzungen formell und materiell erfüllt sind. Andernfalls können Vermieter auf Zustimmung klagen.

Welche Fristen gelten?+

Die Miete darf seit 15 Monaten nicht erhöht worden sein; das Erhöhungsverlangen muss spätestens 12 Monate vor der nächsten zustimmen.

Quellen

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