Heizkostenabrechnung-Rechner

Gesamtgebäude

Eigene Wohnung

Eigene Heizkosten gesamt1.190,00 €
Davon Grundkostenanteil (Fläche)420,00 €
Davon Verbrauchsanteil (Zähler)770,00 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Verteiler-/Eichkosten sowie Warmwasseranteile sind separat zu erfassen.

Grundkosten- vs. Verbrauchsanteil

Grundkosten (z. B. Bereitstellung, Verteilverluste, Wartung der Heizungsanlage) werden nach Wohnfläche umgelegt. Verbrauchskosten richten sich nach den Messwerten der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Wer wenig heizt, profitiert von einem hohen Verbrauchsanteil.

Berechnungsformel

Grundanteil = Gesamtkosten × (1 − v) × eigeneFläche/Gesamtfläche · Verbrauchsanteil = Gesamtkosten × v × eigenerVerbrauch/Gesamtverbrauch

v = Verbrauchsanteil 0,50–0,70 nach Wahl/Anlage. Standard 0,70 (70 % Verbrauch / 30 % Grundkosten).

Beispiel aus dem Alltag

Ein Mehrfamilienhaus hat 12.000 € Heizkosten, 600 m² Gesamtfläche und 60.000 Verbrauchseinheiten. Eine Wohnung mit 70 m² und 5.500 Einheiten zahlt bei 70/30: Grundanteil 3.600 € × 70/600 = 420 €, Verbrauchsanteil 8.400 € × 5.500/60.000 = 770 €, gesamt 1.190 €.

Was nicht enthalten ist

Eich- und Verteilergebühren, Schornsteinfeger, Wartung außerhalb der Heizung, Warmwasseraufbereitung mit separater Erfassung. Bei eichpflichtigen Geräten gelten Sonderregeln. Bei Pflichtverletzung des Vermieters (z. B. fehlende Messgeräte) kann der Mieter die Heizkosten um 15 % kürzen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.

FAQ: Häufige Fragen

Welcher Verteilungsschlüssel ist Pflicht?+

Verbrauchsanteil mind. 50 %, max. 70 % (§ 7 HeizkostenV). Üblich ist 70 % Verbrauch, 30 % Grundkosten.

Wann ist 50/50 vorgeschrieben?+

Bei nicht gedämmten Heizleitungen ist in der Praxis 70/30 üblich. 50/50 wählen Vermieter eher in Niedrigenergiehäusern, wo Anlagentechnik überproportional Kosten verursacht.

Was kann ich gegen eine falsche Abrechnung tun?+

Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt schriftlich Einwendungen erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Recht auf Belegeinsicht.

Was gilt für Warmwasser?+

Warmwasserkosten werden i. d. R. analog mit Vorrang vor Heizkosten verteilt (§ 8 HeizkostenV). Bei zentraler Zubereitung ist der Energieanteil nach § 9 HeizkostenV abzurechnen.

Quellen

Verwandte Rechner