Wohngeldrechner

Haushalt

Miete & Einkommen

Geschätztes Wohngeld pro Monat (ca.)47,70 €
Höchstbetrag berücksichtigungsfähige Miete790,00 €
Tatsächlich angesetzte Miete (min. aus Miete und Höchstbetrag)750,00 €

Hinweis – nur Schätzung

Dies ist eine vereinfachte Schätzung auf Basis fortgeschriebener Wohngeld-Plus-Werte 2026 und keine amtliche WoGG-Berechnung. Negative Zwischenergebnisse werden auf 0 € gesetzt; die Miete wird auf den Höchstbetrag der Mietstufe gekappt. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer örtlichen Wohngeldstelle nach §§ 19 ff. WoGG.

Was ist Wohngeld-Plus?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Wohnbelastung. Seit der Reform Anfang 2023 (Wohngeld-Plus) und der weiteren Anpassung 2025 erhalten deutlich mehr Haushalte Unterstützung, auch Mittelverdienende. Für 2026 werden die Höchstbeträge regelmäßig fortgeschrieben.

Berechnungsformel (vereinfacht)

W = 0,1 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y)

M = berücksichtigungsfähige Miete (max. Höchstbetrag nach Mietstufe), Y = monatliches Gesamteinkommen, a/b/c = Tabellenparameter nach Haushaltsgröße (§ 19 WoGG).

Beispiel aus dem Alltag

Alleinerziehende mit einem Kind, Mietstufe IV, Miete 850 €/Monat, Einkommen 1.700 €/Monat: das berechnete Wohngeld liegt bei rund 280–320 € pro Monat – die genaue Höhe legt das zuständige Wohngeldamt fest.

Was der Rechner nicht abdeckt

Vereinfachte Schätzung nach Wohngeld-Plus 2026 (Fortschreibung). Freibeträge für Schwerbehinderung, Alleinerziehende und Kinder werden pauschal berücksichtigt; Vermögen, Untermiete und Sonderfälle bleiben außen vor. Verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldstelle.

FAQ: Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?+

Mieter und Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, sofern sie keine Transferleistungen wie Bürgergeld beziehen, die bereits die Unterkunft abdecken.

Was ist die Mietstufe?+

Eine vom Wohnort abhängige Klassifizierung (I–VII) mit jeweils anderen Höchstbeträgen für die berücksichtigungsfähige Miete.

Wo wird Wohngeld beantragt?+

Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde – in vielen Bundesländern auch online.

Wird Bürgergeld zusätzlich gezahlt?+

Nein – wer Bürgergeld bezieht, erhält die Unterkunft bereits darüber und hat keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.

Quellen

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