Wohngeldrechner
Haushalt
Miete & Einkommen
Hinweis – nur Schätzung
Dies ist eine vereinfachte Schätzung auf Basis fortgeschriebener Wohngeld-Plus-Werte 2026 und keine amtliche WoGG-Berechnung. Negative Zwischenergebnisse werden auf 0 € gesetzt; die Miete wird auf den Höchstbetrag der Mietstufe gekappt. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer örtlichen Wohngeldstelle nach §§ 19 ff. WoGG.
Was ist Wohngeld-Plus?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Wohnbelastung. Seit der Reform Anfang 2023 (Wohngeld-Plus) und der weiteren Anpassung 2025 erhalten deutlich mehr Haushalte Unterstützung, auch Mittelverdienende. Für 2026 werden die Höchstbeträge regelmäßig fortgeschrieben.
Berechnungsformel (vereinfacht)
M = berücksichtigungsfähige Miete (max. Höchstbetrag nach Mietstufe), Y = monatliches Gesamteinkommen, a/b/c = Tabellenparameter nach Haushaltsgröße (§ 19 WoGG).
Beispiel aus dem Alltag
Alleinerziehende mit einem Kind, Mietstufe IV, Miete 850 €/Monat, Einkommen 1.700 €/Monat: das berechnete Wohngeld liegt bei rund 280–320 € pro Monat – die genaue Höhe legt das zuständige Wohngeldamt fest.
Was der Rechner nicht abdeckt
Vereinfachte Schätzung nach Wohngeld-Plus 2026 (Fortschreibung). Freibeträge für Schwerbehinderung, Alleinerziehende und Kinder werden pauschal berücksichtigt; Vermögen, Untermiete und Sonderfälle bleiben außen vor. Verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldstelle.
FAQ: Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?+
Mieter und Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, sofern sie keine Transferleistungen wie Bürgergeld beziehen, die bereits die Unterkunft abdecken.
Was ist die Mietstufe?+
Eine vom Wohnort abhängige Klassifizierung (I–VII) mit jeweils anderen Höchstbeträgen für die berücksichtigungsfähige Miete.
Wo wird Wohngeld beantragt?+
Bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde – in vielen Bundesländern auch online.
Wird Bürgergeld zusätzlich gezahlt?+
Nein – wer Bürgergeld bezieht, erhält die Unterkunft bereits darüber und hat keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.
Quellen
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