Erbpacht-Rechner

Erbbaurecht

Erbbauzins pro Jahr12.000,00 €
Erbbauzins pro Monat1.000,00 €
Summe über Laufzeit (nominal)960.000,00 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Zinsanpassungsklauseln und Heimfallregelungen sind vertraglich.

Wie funktioniert Erbbaurecht?

Statt das Grundstück zu kaufen, mieten Sie es langfristig. Das spart Eigenkapital, verursacht aber dauerhafte Zinszahlungen. Nach Ablauf fällt das Gebäude an den Eigentümer (Heimfall) – häufig mit Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Gebäudewerts.

Berechnungsformel

Jährlicher Erbbauzins = Grundstückswert × Zinssatz · Gesamtsumme = Jahreszins × Laufzeit

Zinsanpassungsklauseln (oft an Verbraucherpreisindex gekoppelt) sind vertraglich; der Rechner zeigt eine statische Schätzung.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Grundstück hat 300.000 € Verkehrswert. Bei 4 % Erbbauzinssatz fallen 12.000 € pro Jahr (1.000 €/Monat) an. Über 80 Jahre Laufzeit summiert sich der Erbbauzins auf nominal 960.000 €.

Was Sie zusätzlich prüfen sollten

Zinsanpassungsklauseln, Heimfallregelungen, Entschädigung, Vorkaufsrecht, Erbbau-Grundbuchblatt, Einschränkungen der Bebauung. Bei Erbbau-Eigentumswohnungen ist die Finanzierung schwieriger – manche Banken finanzieren nur eingeschränkt.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.

FAQ: Häufige Fragen

Welche Zinssätze sind typisch?+

Üblich 3–6 % p. a. des Grundstückswerts. Kirchliche Erbbaugeber liegen oft im unteren, private im oberen Bereich.

Kann der Erbbauzins angepasst werden?+

Ja, meist über Indexklauseln. § 9a ErbbauRG erlaubt eine Anpassung bei Wertänderungen, jedoch nicht häufiger als alle drei Jahre.

Was passiert am Laufzeitende?+

Heimfall: Gebäude geht an den Erbbaugeber, der i. d. R. eine Entschädigung von 2/3 des Verkehrswerts zahlen muss (vertraglich abweichend möglich).

Ist eine Bankfinanzierung möglich?+

Ja, aber meist nur bei langer Restlaufzeit (mind. 40 Jahre über Tilgungsende). Konditionen sind ungünstiger als beim Volleigentum.

Quellen

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