Spekulationssteuer Immobilien

Zeitraum

Preise & Kosten

Steuer

Spekulationssteuer53.760,00 €
Haltedauer (Jahre)6,00
Veräußerungsgewinn128.000,00 €
StatusSteuerpflichtig (§ 23 EStG)

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Selbst genutzte Immobilien sind steuerfrei, wenn sie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Eingaben

  1. Anschaffungs- und Verkaufsdatum eintragen – die Haltedauer wird automatisch geprüft.
  2. Anschaffungs- und Verkaufspreis sowie Werbungskosten (Notar, Makler beim Verkauf) eingeben.
  3. Summe der in Anspruch genommenen AfA über die Vermietungsjahre angeben.
  4. Persönlichen Grenzsteuersatz wählen oder schätzen (z. B. 35 %, 42 %).

Berechnung

Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten + in Anspruch genommene AfA − Werbungskosten · Steuer = Gewinn × persönl. Grenzsteuersatz

Die bei Vermietung geltend gemachte lineare AfA (i. d. R. 2 % p. a.) wird dem Veräußerungsgewinn hinzugerechnet (§ 23 Abs. 3 EStG). Freigrenze 1.000 €.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Eigentumswohnung wurde 2020 für 250.000 € gekauft und 2026 für 360.000 € verkauft. AfA-Summe 30.000 €, Verkaufskosten 12.000 €. Gewinn = 128.000 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz fallen rund 53.760 € Spekulationssteuer an.

Grenzen

Eigennutzungs-Ausnahme (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG) wird nicht automatisch geprüft – bei reiner Selbstnutzung im Drei-Jahres-Zeitraum ist der Verkauf steuerfrei.

Sonderfälle wie Erbfall (Anschaffungsdatum des Erblassers gilt), gemischt genutzte Objekte oder gewerblicher Grundstückshandel werden nicht abgebildet.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Welche Frist gilt für Immobilien?+

10 Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Übergang von Nutzen und Lasten.

Was zählt zu Werbungskosten?+

Beim Verkauf typischerweise: Maklercourtage, Notar- und Grundbuchkosten, Vorfälligkeitsentschädigung, Inserate, Energieausweis, Renovierungen unmittelbar zur Verkaufsförderung.

Wird die AfA wirklich addiert?+

Ja. Die während der Vermietung steuermindernd geltend gemachte AfA erhöht den Veräußerungsgewinn – andernfalls wäre sie doppelt begünstigt.

Quellen

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