Kirchensteuer Rechner

Eingabe

Kirchensteuer45,00 €
Kirchensteuersatz9 %
Kirchensteuer / Monat45,00 €
Kirchensteuer / Jahr540,00 €

Wer zahlt Kirchensteuer?

Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft – in Deutschland vor allem evangelische und katholische Landeskirchen, jüdische Gemeinden – zahlen Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer.

Die Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Lohn- bzw. Einkommensteuer, nicht das Brutto­einkommen.

Welche Eingaben braucht der Kirchensteuer Rechner?

  1. Lohn- bzw. Einkommensteuer in Euro eintragen (Monatswert oder Jahreswert).
  2. Bezugszeitraum wählen.
  3. Bundesland auswählen.
  4. Kirchensteuer pro Monat und Jahr ablesen.

Formel zur Berechnung der Kirchensteuer

Kirchensteuer = Lohnsteuer × Satz/100 (Satz: 8 % in BY/BW, 9 % sonst)

Bei Familien wird der Kinderfreibetrag fiktiv abgezogen, bevor die Kirchensteuer berechnet wird – das mindert die Bemessungsgrundlage.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Angestellte in NRW zahlt 500 € Lohnsteuer pro Monat.

Kirchensteuer: 500 × 9 % = 45 €/Monat bzw. 540 €/Jahr.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Besondere Kirchgelder bei glaubensverschiedener Ehe sind nicht abgebildet.

Eine Kappung der Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zvE ist in einigen Bundesländern auf Antrag möglich.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?+

Ja, als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG – außer dem Kirchensteueranteil auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.

Was passiert nach einem Kirchenaustritt?+

Die Kirchensteuerpflicht endet meist mit Ablauf des Folgemonats nach Austrittserklärung beim Standesamt oder Amtsgericht.

Wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben?+

Ja, automatisch über das Kreditinstitut, sofern keine Sperrvermerk-Erklärung vorliegt.

Gibt es Kirchensteuer auch bei Selbstständigen?+

Ja, sie wird mit der Einkommensteuererklärung berechnet und über die Steuerveranlagung erhoben.

Quellen

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