Lohnsteuer Rechner

Lohn & Zeitraum

Steuerklasse & Bundesland

Freibeträge & Sonderbezüge

Steuerbelastung gesamt (monatlich)455,42 €
Lohnsteuer (monatlich)455,42 €
Solidaritätszuschlag (monatlich)0,00 €
Steuerbelastung gesamt (jährlich)5.465,00 €
Lohnsteuer (jährlich)5.465,00 €
Solidaritätszuschlag (jährlich)0,00 €
Effektive Lohnsteuerquote11,39 %
Bruttolohn (jährlich)48.000,00 €
SteuerklasseI
Steuerjahr2026

Vereinfachte Berechnung – Schätzwert

Diese Berechnung schätzt ausschließlich die Lohnsteuer-Komponenten (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) auf Basis der Einkommensteuer-Grundtabelle. Sozialversicherungsbeiträge, individuelle ELStAM-Daten, geldwerte Vorteile, Pauschalbesteuerung sonstiger Bezüge und Zusatzfreibeträge sind nicht enthalten. Der tatsächliche Lohnsteuerabzug Ihres Arbeitgebers kann abweichen. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist das Finanzamt zuständig.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Höhe und Berechnung richten sich nach dem Einkommensteuertarif gemäß § 32a EStG sowie nach der Steuerklasse, die Familienstand und Erwerbssituation berücksichtigt.

Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze) und – bei Kirchenmitgliedschaft – die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer).

So schätzen Sie Ihre Lohnsteuer

  1. Bruttolohn eingeben und Zeitraum (monatlich oder jährlich) wählen.
  2. Steuerjahr und Steuerklasse auswählen.
  3. Bundesland angeben und Kirchensteuerpflicht festlegen.
  4. Freibeträge sowie Kinderfreibeträge ergänzen.
  5. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer pro Monat und Jahr ablesen.

Vereinfachte Lohnsteuer-Formel

Lohnsteuer = ESt-Tarif(Bruttolohn − Pauschalen − Freibeträge, Steuerklasse)

Vereinfacht: Werbungskostenpauschale 1.230 €, Sonderausgabenpauschale 36 €, klassenabhängiger Grundfreibetrag (Klasse III: doppelt; Klasse VI: keiner). Soli 5,5 % oberhalb der Freigrenze, KiSt 8/9 % auf die Lohnsteuer.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Angestellte aus Nordrhein-Westfalen verdient 4.000 € brutto pro Monat, ist Steuerklasse I, kinderlos und Mitglied der Kirche. Auf das Jahresbrutto von 48.000 € entfällt eine geschätzte Lohnsteuer von rund 7.500 €, ergänzt um Soli (sehr geringer Betrag in der Milderungszone) und etwa 9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer.

Damit liegt die jährliche Steuerbelastung im Bereich von rund 8.200 € – die monatliche Belastung beträgt also etwa 680 €. Sozialabgaben sind hierin nicht enthalten.

Grenzen der Berechnung

Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung. Nicht enthalten sind unter anderem: individuelle ELStAM-Daten, geldwerte Vorteile, Pauschalbesteuerung sonstiger Bezüge, Ehegattensplitting im Lohnsteuerverfahren über Faktorverfahren, betriebliche Altersvorsorge sowie spezielle Freibeträge.

Maßgeblich für den tatsächlichen Steuerabzug ist die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers; verbindliche Auskünfte erteilt das Finanzamt.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?+

Lohnsteuer ist die vom Arbeitgeber einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Mit der Einkommensteuererklärung erfolgt eine endgültige Veranlagung – häufig mit Erstattung oder Nachzahlung.

Welche Steuerklasse ist die günstigste?+

Steuerklasse III bietet den höchsten Grundfreibetrag, ist aber nur in Kombination mit Klasse V für verheiratete Paare möglich. Welche Kombination optimal ist, hängt vom Einkommensverhältnis ab.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?+

8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen übrigen Bundesländern 9 %.

Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?+

Erst oberhalb einer Freigrenze (für 2025 ca. 19.950 € Lohnsteuer in Klasse I). Für die meisten Arbeitnehmer entfällt der Soli durch die hohe Freigrenze.

Sind Sozialabgaben in der Berechnung enthalten?+

Nein. Dieser Rechner schätzt ausschließlich die Lohnsteuer-Komponenten. Für ein vollständiges Nettogehalt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Quellen

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