Einkommensteuer-Rechner
Einkommen & Veranlagung
Kirchensteuer & Solidaritätszuschlag
Sondereinkünfte (optional)
Schätzwert / unverbindlich
Berechnung nach § 32a EStG sowie §§ 32d, 34 EStG für Sonderfälle. Individuelle Freibeträge, Verlustvorträge, Anrechnungen und Quellensteuern sind nicht enthalten. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Finanzamt oder eine steuerberatende Person.
Was die tarifliche Einkommensteuer umfasst
Berechnet wird die tarifliche Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) – also nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das Einkommen nach Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen.
Ergänzt wird das Ergebnis um Solidaritätszuschlag (mit Freigrenze und Milderungszone) sowie Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern). So entsteht eine realistische Vorausschau auf die Gesamtsteuerlast vor Anrechnung der Lohnsteuervorauszahlungen.
Zu versteuerndes Einkommen, Veranlagung und Bundesland korrekt eintragen
- Steuerjahr wählen – die Tarifeckwerte (Grundfreibetrag, Progressionszonen) ändern sich jährlich.
- Zu versteuerndes Einkommen eingeben, nicht das Bruttogehalt. Grobe Annäherung: Bruttojahresgehalt minus rund 20 % Sozialabgaben minus Werbungskostenpauschale.
- Veranlagungsart (Grundtarif oder Splitting), Kirchensteuerpflicht und Bundesland korrekt setzen – das beeinflusst sowohl Splittingvorteil als auch Kirchensteuersatz.
- Abfindungen oder andere außerordentliche Einkünfte separat eintragen, damit die Fünftelregelung greifen kann.
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld gesondert angeben – sie erhöhen über den Progressionsvorbehalt nur den Steuersatz, nicht das zvE.
Tarifformel nach § 32a EStG mit Splittingverfahren
Der Tarif kennt vier Zonen: Grundfreibetrag (0 %), zwei Progressionszonen (14 % bis 42 %), den linearen Bereich (42 %) und die Reichensteuer (45 %). Beim Splitting wird das gemeinsame zvE halbiert, der Tarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt.
Durchschnitts- und Grenzsteuersatz richtig lesen
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er zeigt, welcher Anteil des zvE tatsächlich an das Finanzamt geht.
Der Grenzsteuersatz dagegen sagt, mit welchem Satz der nächste verdiente Euro besteuert wird. Er ist die entscheidende Größe bei Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen oder Nebentätigkeiten – und liegt deutlich über dem Durchschnittssatz.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Ledige in Berlin hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 €, keine Kirchensteuer. Nach Tarif 2025 ergibt sich eine Einkommensteuer von rund 8.500 €, kein Solidaritätszuschlag.
Der Durchschnittssteuersatz liegt bei etwa 18,9 %, der Grenzsteuersatz bei rund 31 %. Eine Gehaltserhöhung von 1.000 € bringt also netto ca. 690 € – nicht 810 €, wie es der Durchschnittssatz nahelegen könnte.
Mit zusätzlichen 4.000 € Arbeitslosengeld bleibt das zvE gleich, der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt jedoch durch den Progressionsvorbehalt leicht an.
Wann das Ehegattensplitting den größten Vorteil bringt
Das Splittingverfahren entlastet vor allem dann, wenn die beiden Einkommen sehr unterschiedlich hoch sind. Bei nahezu gleichen Einkommen ist der Vorteil gering oder verschwindet ganz.
Bei stark ungleichen Einkommen kann der Steuervorteil mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen – ein zusätzliches Argument für die Zusammenveranlagung in der Steuererklärung.
Was im vereinfachten Tarifrechner nicht abgebildet ist
Berücksichtigt sind ausschließlich Tarif und typische Aufschläge (Soli, Kirche). Verlustvorträge, Anrechnungen ausländischer Steuern, Riester-/Rürup-Effekte oder Sonderausgaben werden nicht abgebildet.
Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Finanzamts. Für komplexe Fälle – Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalerträge oder internationale Einkünfte – ist eine steuerliche Beratung sinnvoll.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?+
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz beschreibt, mit welchem Satz der nächste verdiente Euro besteuert wird – relevant z. B. bei Gehaltserhöhungen.
Wann fällt heute überhaupt noch Solidaritätszuschlag an?+
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Er greift erst, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze (19.950 € einzeln, 39.900 € zusammen, Stand 2025) übersteigt, und steigt in der Milderungszone schrittweise auf 5,5 %.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?+
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld sind selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Genau das bildet der Rechner über die Eingabe der Entgeltersatzleistungen ab.
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei einer Abfindung?+
Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Es wird die Steuer auf zvE plus 1/5 der Abfindung berechnet, davon die Steuer auf zvE allein abgezogen und die Differenz mit fünf multipliziert. Das mildert die Progression bei Einmalzahlungen.
Ist das Ergebnis verbindlich?+
Nein. Es ist eine fundierte Schätzung nach § 32a EStG. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid auf Basis der Steuererklärung über ELSTER.
Quellen
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