Aktien-Kapitalertragsteuer-Rechner

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Steuermerkmale

Netto-Gewinn nach Steuer2.457,78 €
Kursgewinn brutto2.980,00 €
Steuerpflichtig nach Pauschbetrag1.980,00 €
Kapitalertragsteuer495,00 €
Solidaritätszuschlag27,23 €
Steuerlast gesamt522,23 €

Spekulationsfrist gibt es seit 2009 nicht mehr

Vor 2009 waren Aktien-Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 unterliegen Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragsteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Eine echte 'Spekulationssteuer' gibt es bei Aktien also nicht mehr – umgangssprachlich ist damit die Versteuerung der Kursgewinne über die Abgeltungsteuer gemeint.

Eingaben

  1. Kauf- und Verkaufskurs sowie Stückzahl eingeben.
  2. Order- und Transaktionsgebühren eintragen.
  3. Sparer-Pauschbetrag wählen (Single 1.000 €, Zusammenveranlagung 2.000 €).
  4. Kirchensteuerpflicht prüfen und Satz wählen.

Berechnung

Gewinn = (Verkaufskurs − Kaufkurs) × Stückzahl − Gebühren · Steuer = (Gewinn − Pauschbetrag) × 25 % × (1 + 5,5 % Soli + ggf. KiSt)

Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die KESt geringfügig (Formel: KESt = e/(4 + k)) – der Effektivsatz steigt insgesamt auf ca. 27,8 %–27,99 %.

Beispiel aus dem Alltag

100 Aktien zu je 50 € gekauft, zu je 80 € verkauft, 20 € Gebühren. Gewinn 2.980 €. Single, kein KiSt: nach 1.000 € Pauschbetrag bleiben 1.980 € steuerpflichtig. KESt 495 € + Soli 27,23 € = 522,23 € Steuer.

Grenzen

Verlustverrechnung mit anderen Aktiengeschäften (eigener Verlustverrechnungstopf) wird nicht abgebildet.

Bei Auslandsdepots ohne automatischen KESt-Abzug muss der Gewinn in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Gibt es eine 12-Monats-Frist?+

Nein, nicht mehr seit 2009. Kursgewinne aus Aktienverkäufen sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Können Verluste verrechnet werden?+

Ja, aber nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Verluste sind nicht mit Zinsen oder Dividenden verrechenbar.

Was ist die Günstigerprüfung?+

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann eine Veranlagung über Anlage KAP günstiger sein. Das Finanzamt prüft auf Antrag automatisch.

Quellen

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