Aktien-Kapitalertragsteuer-Rechner
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Steuermerkmale
Spekulationsfrist gibt es seit 2009 nicht mehr
Vor 2009 waren Aktien-Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 unterliegen Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragsteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Eine echte 'Spekulationssteuer' gibt es bei Aktien also nicht mehr – umgangssprachlich ist damit die Versteuerung der Kursgewinne über die Abgeltungsteuer gemeint.
Eingaben
- Kauf- und Verkaufskurs sowie Stückzahl eingeben.
- Order- und Transaktionsgebühren eintragen.
- Sparer-Pauschbetrag wählen (Single 1.000 €, Zusammenveranlagung 2.000 €).
- Kirchensteuerpflicht prüfen und Satz wählen.
Berechnung
Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die KESt geringfügig (Formel: KESt = e/(4 + k)) – der Effektivsatz steigt insgesamt auf ca. 27,8 %–27,99 %.
Beispiel aus dem Alltag
100 Aktien zu je 50 € gekauft, zu je 80 € verkauft, 20 € Gebühren. Gewinn 2.980 €. Single, kein KiSt: nach 1.000 € Pauschbetrag bleiben 1.980 € steuerpflichtig. KESt 495 € + Soli 27,23 € = 522,23 € Steuer.
Grenzen
Verlustverrechnung mit anderen Aktiengeschäften (eigener Verlustverrechnungstopf) wird nicht abgebildet.
Bei Auslandsdepots ohne automatischen KESt-Abzug muss der Gewinn in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Gibt es eine 12-Monats-Frist?+
Nein, nicht mehr seit 2009. Kursgewinne aus Aktienverkäufen sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Können Verluste verrechnet werden?+
Ja, aber nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Verluste sind nicht mit Zinsen oder Dividenden verrechenbar.
Was ist die Günstigerprüfung?+
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann eine Veranlagung über Anlage KAP günstiger sein. Das Finanzamt prüft auf Antrag automatisch.
Quellen
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