Kapitalertragsteuer Rechner

Kapitalertrag

Steuermerkmale

Netto nach Steuer2.302,19 €
Steuerbar (nach TF & Pauschbetrag)750,00 €
Kapitalertragsteuer187,50 €
Solidaritätszuschlag10,31 €
Steuerlast gesamt197,81 €

Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungsteuer

Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer meinen denselben pauschalen 25 %-Satz auf private Kapitalerträge (§ 32d EStG). Die Bank behält die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Für Aktien- und Mischfonds gewährt das Investmentsteuergesetz eine Teilfreistellung: 30 % der Erträge sind steuerfrei bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienquote.

Eingaben

  1. Brutto-Kapitalertrag eingeben (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne).
  2. Art der Erträge wählen – nur Aktien-ETFs/Aktienfonds erhalten 30 % Teilfreistellung.
  3. Sparer-Pauschbetrag (Single/Paar) wählen.
  4. Kirchensteuer aktivieren, falls zutreffend.

Berechnung

Steuerbar = Ertrag × (1 − Teilfreistellung) − Pauschbetrag · Gesamt = KESt 25 % + Soli 5,5 % + ggf. KiSt

Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Zus.veranl.). Bei Kirchensteuer Formel: KESt = e/(4 + k) – effektive Belastung 27,8 %–27,99 %.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Single hat 2.500 € Dividenden aus einem Aktien-ETF. 30 % Teilfreistellung = 1.750 € relevante Erträge. Nach Pauschbetrag 1.000 € bleiben 750 €. KESt 187,50 € + Soli 10,31 € = 197,81 € Gesamtsteuer.

Hinweise

Auslandsdepots: Quellensteuer (z. B. 15 % USA) wird teilweise auf die deutsche KESt angerechnet – im Rechner nicht berücksichtigt.

Vorabpauschale für thesaurierende ETFs ist nicht enthalten – sie wird separat besteuert und auf den späteren Verkaufsgewinn angerechnet.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist die Teilfreistellung?+

Eine pauschale Steuerbefreiung nach § 20 InvStG: Aktien-ETFs 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %/80 %. Sie kompensiert die Vorabbesteuerung auf Fondsebene.

Muss ich KESt in der Steuererklärung angeben?+

Bei deutschen Depots wird die KESt automatisch abgeführt – die Anlage KAP ist freiwillig (z. B. bei Günstigerprüfung oder ungenutztem Pauschbetrag).

Was ist ein Freistellungsauftrag?+

Eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bank, dass der Sparer-Pauschbetrag bis 1.000 €/2.000 € nicht versteuert werden soll. Ohne Auftrag wird automatisch KESt einbehalten.

Quellen

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