Solidaritätszuschlag Rechner
Einkommensteuer
Wer zahlt 2026 noch Soli?
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen entfallen. 2026 beginnt die Soli-Pflicht erst, wenn die festgesetzte Einkommensteuer 19.950 € (Einzelveranlagung) bzw. 39.900 € (Zusammenveranlagung) übersteigt.
In der anschließenden Milderungszone wächst der Soli schrittweise auf den vollen Satz von 5,5 % heran (Faktor 11,9 % auf den Überschreitungsbetrag).
Eingaben
- Festgesetzte Einkommensteuer (laut Steuerbescheid) eingeben.
- Veranlagungsart wählen – Single oder Zusammenveranlagung.
- Soli-Status und Betrag ablesen.
Berechnung Soli 2026
Freigrenze 2026: 19.950 € (Einzel) bzw. 39.900 € (Zusammenveranlagung). Innerhalb der Milderungszone bremst der 11,9 %-Faktor den Soli, oberhalb gilt der volle Satz von 5,5 %.
Beispiel aus dem Alltag
Ein lediger Angestellter hat 24.000 € festgesetzte ESt. Die Freigrenze 19.950 € ist überschritten. Voller Soli wäre 1.320 €, in der Milderungszone aber nur 11,9 % × 4.050 € = 482 €. Es greift der niedrigere Betrag.
Hinweise
Auf Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer fallen weiterhin 5,5 % Soli an – diese Freigrenze gilt nur für die veranlagte Einkommen-/Lohnsteuer.
Körperschaften zahlen unverändert 5,5 % Soli auf die Körperschaftsteuer.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Ist der Soli abgeschafft?+
Nein, nur stark reduziert. Für hohe Einkommen, Kapitalerträge und Körperschaften bleibt der Soli weiterhin bestehen.
Was bedeutet Milderungszone?+
Ein Übergangsbereich, in dem der Soli nicht abrupt mit 5,5 % einsetzt, sondern linear ansteigt – steuerbar über den 11,9 %-Faktor auf den Überschreitungsbetrag.
Wo finde ich meine festgesetzte ESt?+
Auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamts unter 'festgesetzte Einkommensteuer'.
Quellen
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