Abfindungssteuer Rechner

Steuerjahr

Abfindung & Einkommen

Kirchensteuer

Netto-Abfindung30.713,04 €
ESt regulär (ohne Abfindung)8.852,00 €
ESt auf Abfindung (Fünftelregelung)17.820,00 €
Solidaritätszuschlag1.466,96 €
Steuer gesamt28.138,96 €
Ersparnis durch Fünftelregelung1.884,00 €
Effektive Steuerquote auf Abfindung38,6 %

Vereinfachte Berechnung

Der Rechner nutzt den Grundtarif § 32a EStG ohne Splitting, Kinderfreibeträge, Sozialabgaben oder Werbungskosten. Der Tarif 2026 berücksichtigt den Grundfreibetrag von 12.348 € (Steuerfortentwicklungsgesetz). Für die endgültige Steuer immer den Bescheid bzw. Steuerberater einbeziehen.

Was bewirkt die Fünftelregelung?

Eine Abfindung ist eine außerordentliche Einkunft (§ 34 EStG). Damit der hohe Einmalbetrag nicht den Spitzensteuersatz auslöst, wird er rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: ein Fünftel zum laufenden Einkommen addieren, die zusätzliche Steuer mal fünf nehmen.

Hinweis: Seit 2025 wird die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr durch den Arbeitgeber angewendet, sondern erst in der Einkommensteuer­erklärung.

Welche Eingaben braucht der Abfindungssteuer Rechner?

  1. Bruttoabfindung in Euro eintragen.
  2. Zu versteuerndes Jahreseinkommen ohne Abfindung angeben.
  3. Kirchensteuerpflicht und ggf. Satz wählen.
  4. Steuer, Soli, Kirchensteuer und Netto-Abfindung ablesen.

Fünftelregelung – Formel

Steuer auf Abfindung = 5 × [ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)]

zvE = zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung. Die ESt-Funktion folgt dem Grundtarif 2026. Soli (5,5 %) ab ESt-Freigrenze 19.950 €, Kirchensteuer 8 oder 9 % der ESt.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Mitarbeiterin erhält 50.000 € Abfindung, ihr zvE beträgt 45.000 €, keine Kirchensteuer.

ESt regulär ca. 8.450 €, ESt(zvE + 10.000 €) ca. 11.500 €, Differenz × 5 ≈ 15.250 € Steuer auf Abfindung. Netto rund 34.750 €.

Wann ist die Berechnung ungenau?

Splittingtarif für Verheiratete, Kinderfreibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben sind nicht enthalten.

Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen grundsätzlich nicht an, sind hier ebenfalls nicht berücksichtigt.

FAQ: Häufige Fragen

Greift die Fünftelregelung automatisch?+

Nur, wenn die Voraussetzungen nach § 34 EStG erfüllt sind – insbesondere die Zusammenballung der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum.

Wie hoch sind Sozialabgaben auf die Abfindung?+

Echte Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsfrei. Lediglich Lohnsteuer/Soli/KiSt fallen an.

Lohnt sich die Auszahlung in einem anderen Jahr?+

Oft ja: ein niedrigeres zvE im Auszahlungsjahr senkt die Steuerlast deutlich. Bei Wechsel in Selbstständigkeit oder Elternzeit besonders prüfen.

Was ist der Unterschied zu einer Abfindung in eine bAV?+

Wird die Abfindung in eine betriebliche Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG) eingezahlt, ist sie bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.

Quellen

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