Erbschaftsteuerrechner

Verhältnis zur verstorbenen Person

Vermögen

Erbfallkosten

Erbschaftsteuer25.190,00 €
Geerbtes Vermögen (brutto)1.000.000,00 €
Abzug Immobilie− 0,00 €
Persönlicher Freibetrag− 500.000,00 €
Versorgungsfreibetrag− 256.000,00 €
Erbfallkosten− 15.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb229.000,00 €
Steuerklasse · SatzI · 11 %
Geerbtes Vermögen (netto)974.810,00 €

Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?

Vom Bruttoerbe werden persönlicher Freibetrag, Versorgungsfreibetrag und Erbfallkosten (pauschal mindestens 15 000 €) abgezogen. Der Rest ist der steuerpflichtige Erwerb.

Auf diesen Erwerb wird der Steuersatz angewendet, der sich aus Steuerklasse (I/II/III) und Höhe des Erwerbs nach §19 ErbStG ergibt.

Stufentarif nach §19 ErbStG

Steuerpflichtiger Erwerb = Vermögen − Freibeträge − Erbfallkosten · Steuer = Erwerb · Tarifsatz (Klasse I/II/III)

Persönliche Freibeträge: Ehepartner 500 000 €, Kinder 400 000 €, Enkel 200 000 €, Eltern bei Erbfall 100 000 €, sonstige 20 000 €. Selbstgenutzte Immobilien können nach §13 ErbStG steuerfrei sein.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Ehepartner erbt 1 000 000 € Privatvermögen. Persönlicher Freibetrag 500 000 €, Versorgungsfreibetrag 256 000 €, Erbfallkostenpauschale 15 000 €.

Steuerpflichtiger Erwerb: 229 000 €. Steuerklasse I, Satz 11 % → Erbschaftsteuer = 25 190 €. Netto bleiben dem Erben 974 810 €.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner bildet die wichtigsten Standardfälle ab. Sonderregeln wie Betriebsvermögens-Verschonung (§13a/b), Pflegefreibetrag oder die Anrechnung früherer Schenkungen sind nicht berücksichtigt.

Die genauen Werte des Versorgungsfreibetrags für Kinder hängen vom Alter beim Erbfall ab und werden hier über Altersstufen pauschal angesetzt.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse I, II und III?+

Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbfall). Klasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder. Klasse III: alle übrigen Personen.

Ist die selbstgenutzte Immobilie steuerfrei?+

Für Ehepartner ja, wenn sie weitere 10 Jahre bewohnt wird. Für Kinder bis 200 m² Wohnfläche unter denselben Bedingungen.

Wie hoch ist die Erbfallkostenpauschale?+

Pauschal mindestens 15 000 € (Stand 2026, ggf. höher bei Nachweis tatsächlicher Kosten).

Werden Schenkungen angerechnet?+

Ja, alle Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden in die Berechnung einbezogen.

Quellen

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