Grundsteuer Rechner
Grundsteuerwert & Steuermesszahl
Hebesatz der Gemeinde
Schätzwert / unverbindlich
Diese Berechnung folgt der vereinfachten Formel Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Maßgeblich sind der Grundsteuerwertbescheid, der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts sowie der jährlich festgelegte Hebesatz Ihrer Gemeinde. Einige Bundesländer (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) haben eigene Landesmodelle mit abweichenden Steuermesszahlen. Bitte ziehen Sie die offiziellen Bescheide für die endgültige Grundsteuer heran.
Wie wird die Grundsteuer in Deutschland berechnet?
Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt: Zuerst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks fest, multipliziert diesen mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und ermittelt so den Grundsteuermessbetrag. Anschließend wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an, um die endgültige Jahressteuer zu berechnen.
Seit der Grundsteuerreform 2025 gilt in vielen Bundesländern das Bundesmodell, einige Länder (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) haben eigene Landesmodelle eingeführt. Diese unterscheiden sich vor allem in den verwendeten Bewertungsgrundlagen und Steuermesszahlen.
Schritt für Schritt zur Grundsteuer-Schätzung
- Bundesland und Grundstücksart auswählen.
- Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts eintragen.
- Steuermesszahl in ‰ angeben (Bundesmodell: 0,31 ‰ Wohnen, 0,34 ‰ Gewerbe).
- Hebesatz der Gemeinde in % eingeben.
- Jahres- und Monatsbetrag der Grundsteuer ablesen.
Formel zur Grundsteuer
Zwischenresultat: Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die jährliche Grundsteuer zu erhalten.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Einfamilienhaus in einer mittleren Großstadt hat laut Grundsteuerwertbescheid einen Grundsteuerwert von 220.000 €. Die Steuermesszahl beträgt 0,31 ‰, der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 470 %.
Der Grundsteuermessbetrag ergibt 220.000 € × 0,31 ‰ = 68,20 €. Multipliziert mit dem Hebesatz von 470 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von rund 320,54 € – also etwa 26,71 € pro Monat.
Was diese Berechnung nicht leisten kann
Die exakte Grundsteuer steht erst mit dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde fest. Landesmodelle, Sonderregelungen für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie Steuervergünstigungen sind hier nicht abgebildet.
Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Bescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerbescheid).
FAQ: Häufige Fragen
Wer zahlt die Grundsteuer?+
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken zahlen die Grundsteuer. Bei vermieteten Wohnungen kann sie über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden.
Was ist der Hebesatz?+
Der Hebesatz wird jährlich vom Gemeinderat festgelegt und bestimmt entscheidend die Höhe der Grundsteuer. In Deutschland reicht er von etwa 200 % bis über 900 %.
Wie unterscheidet sich Grundsteuer A, B und C?+
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundsteuer B baulich genutzte Grundstücke. Grundsteuer C kann von Gemeinden auf baureife, unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Was hat sich durch die Grundsteuerreform 2025 geändert?+
Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Bewertung. Bundes- und Landesmodelle führen zu neu berechneten Grundsteuerwerten. Die endgültige Belastung hängt zusätzlich vom angepassten Hebesatz der Gemeinde ab.
Quellen
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