Wohnflächen-Rechner
Berechnungsmodus
Raummaße
Vereinfachte Berechnung – kein Messprotokoll
Diese Berechnung folgt vereinfachten Regeln der Wohnflächenverordnung (WoFlV §§ 2–4). In der Praxis spielen weitere Faktoren eine Rolle: Schornsteine, fest eingebaute Gegenstände, Treppen über drei Stufen, Türnischen, unbeheizte Wintergärten etc. Bei Streit über Mietfläche oder Kaufpreis ist eine Aufmaß-Erstellung durch eine fachkundige Person empfehlenswert.
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004, wie die Wohnfläche bei Mietwohnungen und im sozialen Wohnungsbau zu berechnen ist. Räume werden je nach Höhe und Nutzung mit unterschiedlichen Faktoren angerechnet.
Wichtige Grundregeln: Wohnräume mit einer Höhe von mindestens 2 m zählen voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 %, höchstens jedoch zu 50 % angerechnet.
So berechnen Sie die Wohnfläche
- Berechnungsmodus wählen: Wohnraum, Balkon/Terrasse oder Dachschräge.
- Bei Wohnraum oder Balkon: Länge und Breite eintragen.
- Bei Balkon/Terrasse: Anrechnungsfaktor festlegen (25 %, 50 % oder eigener Wert).
- Bei Dachschräge: Flächenanteile nach Höhe (≥ 2 m, 1–2 m, < 1 m) eintragen.
- Anrechenbare Wohnfläche und Bruttofläche werden direkt angezeigt.
Anrechnungsfaktoren der WoFlV
Wohnraum 100 %, Balkon/Terrasse 25 % (max. 50 %), Dachschräge: ≥ 2 m → 100 %, 1–2 m → 50 %, < 1 m → 0 %.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Mietwohnung hat ein Wohnzimmer von 5 m × 4 m (= 20 m² voll), eine Dachschräge mit 8 m² zwischen 1 und 2 m Höhe (= 4 m² anrechenbar) und einen Balkon von 4 m × 1,5 m (= 6 m² × 25 % = 1,5 m² anrechenbar).
Die anrechenbare Wohnfläche beträgt 25,5 m². Bei einer Mietangabe von 30 m² wäre die Abweichung rund 15 % – ab 10 % können mietrechtliche Konsequenzen entstehen.
Wichtige Einschränkungen
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Anwendung der WoFlV. Nicht berücksichtigt werden Schornsteine, Säulen, fest eingebaute Gegenstände, Treppen über drei Stufen sowie unbeheizte Räume. Auch nicht zur Wohnung gehörende Nebenflächen (Keller, Waschküche, Garage) werden nicht angerechnet.
Bei Streit über die Mietfläche empfehlen wir ein professionelles Aufmaß.
FAQ: Häufige Fragen
Wie wird ein Balkon zur Wohnfläche angerechnet?+
Nach WoFlV in der Regel zu 25 %, in besonderen Fällen (z. B. hochwertige Loggia in guter Lage) bis zu 50 %. Eine 100-%-Anrechnung ist nicht WoFlV-konform.
Wie zählen Räume mit Dachschräge?+
Höhe ≥ 2 m: 100 %; Höhe 1–2 m: 50 %; Höhe < 1 m: 0 %. Maßgeblich ist die lichte Raumhöhe.
Was passiert bei Abweichungen zur Mietangabe?+
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vereinbarten Fläche ab, kann dies Mietminderung oder Rückzahlungen rechtfertigen (BGH-Rechtsprechung).
Gilt die WoFlV für Eigentumswohnungen?+
Direkt nur für preisgebundenen Wohnraum. In der Praxis wird sie aber auch für freifinanzierte Mietwohnungen und Kaufobjekte als Standard herangezogen.
Quellen
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