Hausgeld-Rechner
Wohnung & Hausgeld
Hinweis
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Sonderumlagen für größere Sanierungen sind nicht enthalten.
Bestandteile des Hausgelds
Umlagefähig nach BetrKV: Müll, Wasser, Heizung, Hauswart, Gartenpflege, Aufzug, Versicherungen, Allgemeinstrom. Nicht umlagefähig: Verwaltergebühr, Bankkosten, Instandhaltungsrücklage, Reparaturen am Sondereigentum.
Berechnungsformel
Übliches Hausgeld: 3–4 €/m²/Monat ohne Heizkosten; Rücklage 0,8–1,5 €/m²/Monat (Peters'sche Formel).
Beispiel aus dem Alltag
Eine 80 m²-Wohnung hat 3,50 €/m² Hausgeld und 1,00 €/m² Rücklage. Monatlich: Hausgeld 280 €, Rücklage 80 €. Wenn 70 % auf den Mieter umlagefähig sind (196 €), bleiben dem Eigentümer 84 € Verwaltungskosten + 80 € Rücklage = 164 €/Monat.
Wichtig
Die Aufteilung umlagefähig/nicht umlagefähig hängt von der konkreten Position und vom Mietvertrag (§ 556 BGB) ab. Sonderumlagen (z. B. für Dach-Sanierung) kommen oben drauf.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist eine Sonderumlage?+
Eine außerplanmäßige Zahlung der Eigentümer, wenn Rücklagen nicht ausreichen (z. B. größere Sanierung). Beschluss in der Eigentümerversammlung erforderlich.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?+
Peters'sche Formel: Herstellungskosten × 1,5 / (Lebensdauer × Wohnfläche). Faustformel: 0,80 € (Neubau) bis 1,50 €/m²/Monat (älter).
Wer beschließt das Hausgeld?+
Die Eigentümerversammlung. Verwalter erstellt jährlich Wirtschaftsplan; Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit.
Kann ich Hausgeld vom Mieter zurückverlangen?+
Nur den umlagefähigen Anteil über die Nebenkostenabrechnung – innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum (§ 556 Abs. 3 BGB).
Quellen
Verwandte Rechner
Tilgungsrechner
Annuität, Restschuld und Laufzeit für ein Annuitätendarlehen berechnen.
Immobilienwert-Rechner
Marktwert einer Immobilie anhand von Lage, Größe und Ausstattung schätzen.
Mietrendite-Rechner
Brutto- und Nettomietrendite einer Immobilieninvestition inklusive Kaufnebenkosten berechnen.
Mieterhöhung-Rechner
Zulässige Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete inklusive Kappungsgrenze 20/15 % prüfen.