Hausgeld-Rechner

Wohnung & Hausgeld

Hausgeld pro Monat360,00 €
Hausgeld pro Jahr4.320,00 €
Davon umlagefähig (Mieter)196,00 €
Nicht umlagefähig (Verwaltung)84,00 €
Rücklage pro Monat80,00 €
Eigentümerlast (nach Vermietung)164,00 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen. Sonderumlagen für größere Sanierungen sind nicht enthalten.

Bestandteile des Hausgelds

Umlagefähig nach BetrKV: Müll, Wasser, Heizung, Hauswart, Gartenpflege, Aufzug, Versicherungen, Allgemeinstrom. Nicht umlagefähig: Verwaltergebühr, Bankkosten, Instandhaltungsrücklage, Reparaturen am Sondereigentum.

Berechnungsformel

Hausgeld_Monat = Wohnfläche × €/m²/Monat · Rücklage = Wohnfläche × Rücklage €/m²/Monat · Eigentümerlast = (1 − umlagePct) × Hausgeld + Rücklage

Übliches Hausgeld: 3–4 €/m²/Monat ohne Heizkosten; Rücklage 0,8–1,5 €/m²/Monat (Peters'sche Formel).

Beispiel aus dem Alltag

Eine 80 m²-Wohnung hat 3,50 €/m² Hausgeld und 1,00 €/m² Rücklage. Monatlich: Hausgeld 280 €, Rücklage 80 €. Wenn 70 % auf den Mieter umlagefähig sind (196 €), bleiben dem Eigentümer 84 € Verwaltungskosten + 80 € Rücklage = 164 €/Monat.

Wichtig

Die Aufteilung umlagefähig/nicht umlagefähig hängt von der konkreten Position und vom Mietvertrag (§ 556 BGB) ab. Sonderumlagen (z. B. für Dach-Sanierung) kommen oben drauf.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Energie- oder Immobilienberatung. Tatsächliche Konditionen, Hebesätze, Marktwerte, Mietspiegel, Energiepreise oder Bankaufschläge können abweichen.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist eine Sonderumlage?+

Eine außerplanmäßige Zahlung der Eigentümer, wenn Rücklagen nicht ausreichen (z. B. größere Sanierung). Beschluss in der Eigentümerversammlung erforderlich.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?+

Peters'sche Formel: Herstellungskosten × 1,5 / (Lebensdauer × Wohnfläche). Faustformel: 0,80 € (Neubau) bis 1,50 €/m²/Monat (älter).

Wer beschließt das Hausgeld?+

Die Eigentümerversammlung. Verwalter erstellt jährlich Wirtschaftsplan; Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit.

Kann ich Hausgeld vom Mieter zurückverlangen?+

Nur den umlagefähigen Anteil über die Nebenkostenabrechnung – innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum (§ 556 Abs. 3 BGB).

Quellen

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