Urlaubsgeld Rechner
Urlaubsgeld
Steuerliche Einordnung
Hinweis
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen.
Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt ist das fortgezahlte Gehalt während des Urlaubs und gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 BUrlG). Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, freiwillige Sonderzahlung – meist tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt.
Üblich sind Pauschalen zwischen 150 € und 1.500 € oder Quoten von 25–70 % des Monatsbruttos.
Eingaben
- Variante wählen: pauschal oder pro Urlaubstag.
- Bruttomonatsgehalt bzw. Tagessatz und Urlaubstage angeben.
- Optional Steuerklasse für die Netto-Schätzung wählen.
Formel für Urlaubsgeld
Beide Varianten werden lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wie ein sonstiger Bezug abgerechnet.
Beispiel aus dem Alltag
Lisa verdient 3.000 € brutto und erhält 50 % Urlaubsgeld: 1.500 €. Kollege Peter bekommt stattdessen 50 € pro Urlaubstag und hat 30 Urlaubstage: 1.500 €. Beide landen brutto gleichauf, das Netto hängt von der Steuerklasse ab.
Wann der Rechner nicht ausreicht
Tarifverträge können Staffelungen nach Betriebszugehörigkeit vorsehen und Stichtagsregelungen enthalten.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung.
FAQ: Häufige Fragen
Habe ich gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?+
Nein. Anspruch entsteht nur durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung.
Wie wird Urlaubsgeld besteuert?+
Als sonstiger Bezug zusammen mit dem Gehalt – LSt nach individueller Steuerklasse, Soli ab Freigrenze, KiSt nach Bundesland.
Quellen
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