Kurzarbeitergeld Rechner

Brutto

Persönliche Angaben

Kurzarbeitergeld585,00 €
KuG-Satz60 %
Pauschalnetto Soll1.950,00 €
Pauschalnetto Ist975,00 €
Netto-Entgeltdifferenz975,00 €
Netto inkl. KuG1.560,00 €

Vereinfachte Schätzung

Die offiziellen Pauschalnettotabellen der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen Steuerklasse, Faktor, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Hier wird vereinfacht mit 65 % Netto-Anteil gerechnet – die tatsächliche Auszahlung kann abweichen.

Wie funktioniert Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus, wenn ein Betrieb wegen wirtschaftlicher Gründe Arbeitszeit und Lohn reduziert (§ 95 SGB III). Es wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet.

Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne und mit Kurzarbeit. KuG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Welche Eingaben braucht der Kurzarbeitergeld Rechner?

  1. Brutto-Soll pro Monat (Lohn ohne Kurzarbeit) eintragen.
  2. Brutto-Ist pro Monat (tatsächlich erzielter Lohn) angeben.
  3. Auswählen, ob Sie ein Kind im Sinne der Lohnsteuer haben.
  4. Bezugsmonat wählen (1./4./7.), Ergebnis ablesen.

Formel zur Berechnung des Kurzarbeitergelds

KuG = (Pauschalnetto Soll − Pauschalnetto Ist) × KuG-Satz · KuG-Satz: 60/70/80 % bzw. 67/77/87 % mit Kind

Der Rechner approximiert das Pauschalnetto mit 65 % vom Brutto. Die offizielle Tabelle der Bundesagentur berücksichtigt Steuerklasse und Faktor.

Beispiel aus dem Alltag

Maria verdient normalerweise 3.000 € brutto und im April nur 1.500 € wegen Kurzarbeit, ohne Kind, 1. Bezugsmonat.

Pauschalnetto-Differenz ≈ 975 €, KuG-Satz 60 % ⇒ KuG rund 585 €. Netto inkl. KuG ≈ 1.560 €.

Wann ist die Berechnung ungenau?

Sozialabgaben (vom Arbeitgeber teilweise erstattet), Steuerklasse und Faktorverfahren beeinflussen die offizielle Höhe.

Sonderregelungen (z. B. krisenbedingte Erhöhungen) verschieben die Sätze – immer aktuellen Stand der BA prüfen.

FAQ: Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?+

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Betrieben mit erheblichem Arbeitsausfall, sofern die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen (§§ 95–98 SGB III) vorliegen.

Wie lange wird KuG gezahlt?+

Grundsätzlich bis zu 12 Monate, in Krisen­situationen durch Verordnung auf bis zu 24 oder 28 Monate verlängert.

Muss KuG versteuert werden?+

Es ist steuerfrei, erhöht aber per Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen – ggf. Nachzahlung in der Steuererklärung.

Können Nebenjobs verrechnet werden?+

Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Nebenjobs wird in der Regel angerechnet, sofern es kein systemrelevanter Bereich ist.

Quellen

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