Minijob Rechner

Minijob 2026

Monatsverdienst (brutto)556,00 €
StatusMinijob (≤ 603,00 € / Monat)
Max. Stunden / Monat bei diesem Lohn43,38 h
AN-Eigenanteil RV20,02 € (3,6 %)
AG-Pauschalen gesamt (~30 %)166,80 €
davon KV-Pauschale (13 %)72,28 €
davon RV-Pauschale (15 %)83,40 €
davon Pauschsteuer (2 %)11,12 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen.

Minijob 2026: Grenze und Mindestlohn

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Mindestlohn × 130 / 3 (§ 8 SGB IV). 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 €/h, die Grenze damit auf 603 € pro Monat.

Bei einem Minijob fallen für Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und – außer einem geringen RV-Eigenanteil – keine Sozialabgaben an. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.

Eingaben

  1. Stundenlohn (mindestens 13,90 € 2026) eintragen.
  2. Geplante Stunden pro Monat angeben.
  3. Ergebnis und Grenzhinweise prüfen.

Formel und Grenzwerte 2026

Verdienst = Stundenlohn × Std/Monat Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 / 3 2026: 13,90 € × 130 / 3 ≈ 603 €

Die Grenze darf in maximal zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr unvorhersehbar überschritten werden.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Aushilfe arbeitet 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn 13,90 € – das ergibt 556 € und liegt sicher unter der Grenze von 603 €. Bei 45 Stunden wären es 625,50 € – damit kein Minijob mehr, sondern Midijob.

Worauf zu achten ist

Wer mehrere Minijobs hat, muss alle Einnahmen addieren – die Grenze gilt insgesamt.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Maßgeblich ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

FAQ: Häufige Fragen

Bin ich im Minijob krankenversichert?+

Nein. Über den Minijob besteht kein eigener Krankenversicherungsschutz. Die Krankenversicherung muss anderweitig (z. B. Familienversicherung) sichergestellt sein.

Kann ich die RV-Pflicht abwählen?+

Ja, durch schriftliche Befreiung beim Arbeitgeber. Dann entfallen aber die Vorteile aus der Rentenversicherung.

Quellen

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