Werkstudent Rechner

Werkstudent 2026

Netto / Monat (Schätzung)1.038,60 €
Brutto / Monat1.169,10 €
AN-Anteil Rentenversicherung108,73 €
Lohnsteuer-Schätzung21,77 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen.

Werkstudentenprivileg – was zählt?

Eingeschriebene Studierende sind während der Vorlesungszeit von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

In den Semesterferien dürfen die 20 Stunden überschritten werden. Über das Jahr verteilt sind maximal 26 Wochen mit mehr als 20 Stunden zulässig.

Beiträge zur Rentenversicherung fallen immer an (außer im Minijob mit Befreiung).

Eingaben

  1. Stundenlohn (mindestens Mindestlohn 2026) eingeben.
  2. Wochenstunden im Semester wählen.
  3. Status zur 20-Stunden-Regel prüfen.

Formel & Beiträge 2026

Brutto = Stundenlohn × Std/Woche × 4,33 AN-RV = min(Brutto, BBG-RV) × 9,3 %

Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Gesamteinkommen ab. Bei niedrigen Verdiensten fällt sie häufig erst nach Veranlagung an.

Beispiel aus dem Alltag

Jonas arbeitet 18 Std/Woche zu 15 €. Das ergibt rund 1.169 € brutto/Monat. Er zahlt 9,3 % RV (ca. 109 €), keine KV/PV/ALV – das Privileg greift.

Wann das Privileg entfällt

Bei dauerhaft mehr als 20 Std/Woche im Semester, im Urlaubssemester, bei Promotion ohne Einschreibung oder im Master nach Abschluss des Erststudiums kann der Status entfallen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Beratung durch Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger.

FAQ: Häufige Fragen

Was passiert in den Semesterferien?+

Mehr Stunden sind erlaubt. Werden über das Jahr aber mehr als 26 Wochen mit >20 Std erreicht, entfällt das Privileg.

Muss ich Steuern zahlen?+

Lohnsteuer wird nach Steuerklasse einbehalten. Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag 2026 (12.348 €), gibt es die Steuer per Veranlagung zurück.

Quellen

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