Midijob Rechner

Midijob 2026

Netto / Monat (vereinfachte Schätzung)1.106,01 €
Beitragspflichtige Einnahme (BE)1.426,37 €
Sozialabgaben (AN)307,38 €
Lohnsteuer-Schätzung86,61 €
Netto-Quote73,7 %

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen. Die genaue offizielle Beitragsformel ist hier vereinfacht abgebildet.

Was ist der Übergangsbereich?

Im Übergangsbereich – umgangssprachlich "Midijob" oder noch immer "Gleitzone" – werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht aus dem vollen Brutto, sondern aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (§ 20 Abs. 2 SGB IV).

Dadurch bleibt mehr netto übrig als bei normaler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung knapp über der Minijob-Grenze. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil dagegen aus dem vollen Brutto.

Eingaben

  1. Bruttogehalt pro Monat eintragen.
  2. Steuerklasse, Bundesland und Kinderzahl wählen.
  3. Ergebnis: AN-Beiträge, Lohnsteuer-Schätzung und Netto ablesen.

Formel für den Übergangsbereich (2026)

F = 0,28 / GSV-Satz BE = F·UG + ((OG/(OG−UG)) − (UG/(OG−UG))·F)·(Brutto − UG) UG = 603,01 €, OG = 2.000 €

BE ist die beitragspflichtige Einnahme, aus der der Arbeitnehmer seine Sozialabgaben zahlt. F ist der Faktor aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Beispiel aus dem Alltag

Jana verdient 1.500 € brutto. Statt rund 305 € fallen wegen des Übergangsbereichs nur ca. 250 € Sozialabgaben für sie an. Zusammen mit einer geringen Lohnsteuer bleiben so deutlich mehr netto.

Wann der Übergangsbereich nicht greift

Bei Verdiensten ≤ 603 € → Minijob. Über 2.000 € → normale Sozialversicherungspflicht. Auszubildende sind ausgenommen.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung oder Sozialversicherungsberatung.

FAQ: Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich Midijob von der alten Gleitzone?+

Der Begriff "Gleitzone" wurde 2019 abgelöst. Der Übergangsbereich beginnt heute oberhalb der Minijob-Grenze und reicht bis 2.000 €.

Wirkt sich das auf meine Rente aus?+

Seit Juli 2019 werden die vollen Entgeltpunkte gutgeschrieben, obwohl Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zahlen.

Quellen

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