Überstunden Rechner

Arbeitszeit

Lohn & Zuschlag

Vergütung Überstunden450,00 €
Überstunden pro Woche5,00 h
Überstunden gesamt20,00 h
Stundenlohn inkl. Zuschlag22,50 €

Was zählt als Überstunde?

Eine Überstunde ist jede Arbeitsstunde, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Voraussetzung ist eine Anordnung oder Billigung durch den Arbeitgeber (BAG-Rechtsprechung).

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln häufig Auszahlung, Zuschläge oder Freizeitausgleich.

Welche Eingaben braucht der Überstunden Rechner?

  1. Vertragliche Wochenstunden eintragen.
  2. Tatsächlich geleistete Wochenstunden eintragen.
  3. Anzahl der betrachteten Wochen wählen.
  4. Brutto-Stundenlohn und Zuschlag eingeben, Ergebnis ablesen.

Formel zur Berechnung der Überstundenvergütung

Überstunden = max(0, Ist − Soll) × Wochen · Vergütung = Überstunden × Lohn × (1 + Zuschlag %)

Soll und Ist beziehen sich auf Wochenstunden. Der Zuschlag liegt typischerweise zwischen 20 % und 50 %, je nach Tarif und Wochentag.

Beispiel aus dem Alltag

Jan arbeitet 45 h statt vereinbarter 40 h pro Woche, vier Wochen lang, bei 18 €/h Stundenlohn und 25 % Zuschlag.

Überstunden 20 h, Stundenlohn inkl. Zuschlag 22,50 €, Vergütung 450 €.

Wann gilt die Berechnung nicht?

Bei leitenden Angestellten (§ 18 ArbZG) entfällt der gesetzliche Schutz vor Überstunden.

Pauschale „Überstundenklauseln“ im Arbeitsvertrag sind oft unwirksam – Auszahlung ist trotzdem möglich.

FAQ: Häufige Fragen

Müssen Überstunden bezahlt werden?+

Ja, sofern sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und keine wirksame Pauschalabgeltung greift (BAG 5 AZR 122/13).

Wie hoch ist der übliche Überstundenzuschlag?+

Tariflich oft 25 %, an Sonntagen 50 %, an Feiertagen 100 %. Ohne Tarif gilt das vereinbarte oder übliche Maß.

Können Überstunden verfallen?+

Tarifliche Ausschlussfristen (oft 3–6 Monate) können einen Verfall begründen – frühzeitig schriftlich geltend machen.

Bekomme ich Freizeitausgleich oder Geld?+

Das richtet sich nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – häufig wahlweise mit Vorrang Freizeit.

Quellen

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