Urlaubsanspruch Rechner

Vertrag

Eintritt

Urlaubsanspruch30,0 Tage
Voller Jahresanspruch30,0 Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG)20,0 Tage

Wie funktioniert der Urlaubsanspruch in Deutschland?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge können einen höheren Anspruch festlegen.

Bei Teilzeit verringert sich der Urlaubsanspruch nicht in Stunden, sondern in Tagen entsprechend der Wochenarbeitstage.

Welche Eingaben braucht der Urlaubsanspruch Rechner?

  1. Arbeitstage pro Woche eintragen.
  2. Vertraglich vereinbarten Jahresurlaub eintragen (bezogen auf 5-Tage-Woche).
  3. Eintrittsmonat angeben, falls das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen hat.
  4. Anspruch und Vergleich zum gesetzlichen Mindesturlaub ablesen.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Anspruch = Vertragsurlaub × Arbeitstage / 5 · bei unterjährigem Eintritt: × Monate/12

Vertragsurlaub wird auf Basis einer 5-Tage-Woche eingetragen. Bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte besteht in der Regel der volle Jahresanspruch (§ 5 BUrlG), sonst Zwölftelung.

Beispiel aus dem Alltag

Tobias arbeitet 4 Tage/Woche, vertraglich 30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche, Eintritt am 1. Mai.

Voller Anspruch: 30 × 4/5 = 24 Tage. Anteilig (Mai–Dez = 8 Monate): 24 × 8/12 = 16 Tage.

Wichtige Sonderregeln zum Urlaub

Schwerbehinderte erhalten 5 weitere Urlaubstage (§ 208 SGB IX).

Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31.3. des Folgejahres – nur bei Hinweis durch den Arbeitgeber (EuGH C-684/16, BAG 9 AZR 541/15).

FAQ: Häufige Fragen

Wann besteht voller Urlaubsanspruch nach Eintritt?+

Nach erfüllter Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Davor besteht je Beschäftigungsmonat ein Zwölftel-Anspruch (§ 5 BUrlG).

Werden Krankheitstage als Urlaub angerechnet?+

Nein, mit ärztlichem Attest verlieren Sie die Urlaubstage nicht (§ 9 BUrlG).

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?+

Nicht genommener Urlaub ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (Urlaubsabgeltung).

Muss der Arbeitgeber Urlaubsanträge genehmigen?+

Er muss Wünsche berücksichtigen, soweit nicht dringende betriebliche Belange oder Wünsche anderer Beschäftigter mit Vorrang entgegenstehen.

Quellen

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