Rentenbeginn Rechner

Geburt, Rentenart und Versicherungszeit

  • Hinweis: Wartezeit, Abschläge und Hinzuverdienst werden in der tatsächlichen Rentenfestsetzung separat geprüft.
Regulärer Rentenbeginn abMontag, 01.01.2029
RentenartRegelaltersrente
Regelaltersgrenze erreicht amDienstag, 12.12.2028
Frühester Rentenbeginn (Datum)Dienstag, 12.12.2028
Alter beim frühesten Beginn66 J 8 M
Erforderliche Wartezeit60 Monate (5 Jahre)
Abschlag bei vorzeitigem Bezug0 %

Welche Altersrenten gibt es nach SGB VI?

Die Regelaltersrente ist die häufigste Rentenart – sie beginnt mit Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgang ab 1964: 67 Jahre).

Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) erlaubt einen früheren Beginn ab 63 mit Abschlag von 0,3 % je Monat. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) ist abschlagsfrei früher möglich. Schwerbehinderte können bereits ab 62 mit Abschlag in Rente gehen.

Algorithmus: frühestmöglicher Rentenbeginn

Beginn = Geburtsdatum + min(Alter[Rentenart], Regelaltersgrenze[Jahrgang]) Monate; Abschlag = vorgezogene Monate · 0,3 %

Bei langjähriger Versicherung mit 35 Jahren Wartezeit ist der Bezug ab 63 möglich (mit Abschlag). Die Regelaltersgrenze ist die abschlagsfreie Obergrenze.

Welche Eingaben braucht der Rechner?

  1. Tragen Sie das Geburtsdatum ein.
  2. Wählen Sie die Rentenart (Regelalter, 35 J, 45 J, schwerbehindert).
  3. Lesen Sie frühestmöglichen Beginn, Wartezeitvoraussetzung und Abschlag ab.

Beispiel aus dem Alltag

Klaus, geboren am 12.04.1962, möchte als langjährig Versicherter in Rente gehen. Frühester Beginn ist mit 63 Jahren, also der 12.04.2025. Da seine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten liegt, beträgt der Abschlag 44 Monate · 0,3 % = 13,2 %.

Mit 45 Jahren Wartezeit (besonders langjährig) könnte Klaus statt dessen abschlagsfrei mit 64 Jahren und 6 Monaten starten.

Was berücksichtigt der Rechner nicht?

Unverbindliche Orientierung – verbindlich ist ausschließlich die individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Vertrauensschutz-Regelungen, Hinzuverdienstgrenzen, individuelle Beitragszeiten und Anrechnung von Erziehungszeiten sind komplex und im Einzelfall zu prüfen.

FAQ: Häufige Fragen

Was bedeutet Wartezeit?+

Die Mindestanzahl an Beitragsmonaten, die für eine Rentenart erfüllt sein muss: 5 Jahre (Regelaltersrente), 35 Jahre (langjährig) oder 45 Jahre (besonders langjährig).

Wie hoch ist der Abschlag bei vorgezogener Rente?+

0,3 % je Monat des vorgezogenen Bezugs, dauerhaft. 12 Monate vorzeitig bedeuten somit 3,6 % weniger Rente lebenslang.

Gibt es eine abschlagsfreie Rente mit 63?+

Ja, für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit – die Altersgrenze steigt jahrgangsabhängig von 63 (Jg. bis 1952) auf 65 (Jg. ab 1964).

Quellen

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