Erwerbsminderungsrente Rechner
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Versicherungsverlauf
Aktuelles Einkommen
Nur eine Schätzung – kein Bescheid-Ersatz
Vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Erwerbsminderungsrente hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab (Kindererziehungs-, Krankheits-, Arbeitslosigkeits- und Ausbildungszeiten). Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Werte 2026: Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026), Durchschnittsentgelt 51 944 €, Hinzuverdienstgrenze voll 20 763,75 €/Jahr, teilweise 41 527,50 €/Jahr.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle EM-Rente. Wer noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
Die Höhe richtet sich nach den bisher gesammelten Entgeltpunkten plus einer Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze 67. Der Rechner extrapoliert die Zurechnungszeit bewusst konservativ: er rechnet nie mit einem höheren EP-Schnitt als dem bisher tatsächlich erreichten und glättet zusätzlich um 5 %, weil Phasen mit Krankheit, Teilzeit oder Arbeitslosigkeit den langjährigen Schnitt drücken.
Vereinfachte Berechnung
Werte 2026: Durchschnittsentgelt 51 944 € (§ 3 SVRechGrV), Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026, DRV-Meldung 05.03.2026), Zugangsfaktor 0,892 = maximaler Abschlag 10,8 % über 48 Monate (§ 77 SGB VI).
Beispiel aus dem Alltag
Eine 40-jährige Person, geboren am 21.05.1986, hat laut Renteninformation bisher 7 Entgeltpunkte erworben und verdient aktuell 3 000 € brutto/Monat. EP/Jahr_aktuell ≈ 0,69. Bei rund 15 Versicherungsjahren liegt der bisherige Schnitt bei 0,47 EP/Jahr – kleiner als der heutige Wert, deshalb zählt der bisherige Schnitt.
Zurechnungszeit bis 67: 27 Jahre · 0,47 · 0,95 ≈ 12,1 EP. EP_gesamt ≈ 7 + 12,1 = 19,1. Bei Berechnung mit dem heutigen Schnitt (0,69 · 0,95 = 0,66) ergäbe sich EP_gesamt ≈ 7 + 17,8 ≈ 24,8 und damit eine volle EM-Rente von rund 940 €. Die konservativere Variante liefert rund 725 €.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner ersetzt keine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Er kann den individuellen Versicherungsverlauf nicht nachzeichnen – Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Wehrdienst können Entgeltpunkte hinzufügen, die hier nicht erfasst sind.
Aktueller Rentenwert und Durchschnittsentgelt ändern sich jährlich zum 1. Juli bzw. 1. Januar. Ergebnisse weichen nach offiziellen Anpassungen leicht ab. Verbindlich ist nur der Rentenbescheid.
FAQ: Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze 2026?+
Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt sie 2026 bei 20 763,75 € im Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente sind es 41 527,50 € im Jahr (jeweils Bruttoeinkommen, Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Wie hoch ist der Abschlag?+
Maximal 10,8 % – das entspricht 48 Monaten Frühbezug vor dem 65. Geburtstag. Der Rechner setzt diesen Maximalabschlag (Zugangsfaktor 0,892) konservativ an.
Was ist die Zurechnungszeit?+
Eine Zeit nach Eintritt der Erwerbsminderung, die so behandelt wird, als ob die Person bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätte. Der Rechner unterstellt für diese Zeit höchstens den bisher tatsächlich erreichten EP-Schnitt – nicht den aktuellen Bestverdienst.
Wo finde ich meine bisher erworbenen Entgeltpunkte?+
Auf der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung („Ihr persönlicher Versicherungsverlauf“). Wer den Wert nicht zur Hand hat, kann im Detail-Modus stattdessen Versicherungsjahre und Durchschnittsbrutto angeben.
Quellen
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