Versorgungsausgleich Rechner
Anwartschaften in der Ehezeit (Monatsrente)
Hinweis
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner geteilt – jeder erhält die Hälfte der Differenz. Geregelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Geteilt werden alle Anrechte: gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Altersvorsorge mit Rentencharakter, Beamtenversorgung.
Eingaben
- Monatliche Rentenanwartschaft Person A aus der Ehezeit eintragen.
- Monatliche Rentenanwartschaft Person B eintragen.
- Saldo ablesen.
Vereinfachte Formel
Positiver Saldo bedeutet: A erhält von B. Negativer Saldo: A gibt an B ab. Diese Vereinfachung ersetzt nicht die gerichtliche Berechnung über Versorgungspunkte und Korrespondierungsbeiträge.
Beispiel aus dem Alltag
Person A hat 1.200 € Ehezeit-Anwartschaft erworben, Person B 600 €. Hälfteteilung: A behält 900 €, B erhält 900 € – der Saldo liegt also bei 300 € zugunsten von B.
Wichtige Einschränkungen
Bagatellgrenzen nach § 18 VersAusglG, externe vs. interne Teilung, dynamische vs. statische Anrechte werden hier nicht berücksichtigt.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine fachanwaltliche Beratung oder die Berechnung des Familiengerichts.
FAQ: Häufige Fragen
Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?+
Bei kurzer Ehe (≤ 3 Jahre) nur auf Antrag, bei Bagatellbeträgen oder durch Ehevertrag.
Wie erfahre ich meine Anwartschaft?+
Die Deutsche Rentenversicherung erteilt eine besondere Renten- oder Versorgungsauskunft.
Quellen
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