Versorgungsausgleich Rechner

Anwartschaften in der Ehezeit (Monatsrente)

Saldo zugunsten Person A− 300,00 € / Monat (geht an B)
Hälfte aus Anwartschaft A600,00 €
Hälfte aus Anwartschaft B300,00 €

Hinweis

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner geteilt – jeder erhält die Hälfte der Differenz. Geregelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Geteilt werden alle Anrechte: gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Altersvorsorge mit Rentencharakter, Beamtenversorgung.

Eingaben

  1. Monatliche Rentenanwartschaft Person A aus der Ehezeit eintragen.
  2. Monatliche Rentenanwartschaft Person B eintragen.
  3. Saldo ablesen.

Vereinfachte Formel

Hälfteteilung = (Anwartschaft A + Anwartschaft B) / 2 Saldo für A = Anwartschaft B / 2 − Anwartschaft A / 2

Positiver Saldo bedeutet: A erhält von B. Negativer Saldo: A gibt an B ab. Diese Vereinfachung ersetzt nicht die gerichtliche Berechnung über Versorgungspunkte und Korrespondierungsbeiträge.

Beispiel aus dem Alltag

Person A hat 1.200 € Ehezeit-Anwartschaft erworben, Person B 600 €. Hälfteteilung: A behält 900 €, B erhält 900 € – der Saldo liegt also bei 300 € zugunsten von B.

Wichtige Einschränkungen

Bagatellgrenzen nach § 18 VersAusglG, externe vs. interne Teilung, dynamische vs. statische Anrechte werden hier nicht berücksichtigt.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine fachanwaltliche Beratung oder die Berechnung des Familiengerichts.

FAQ: Häufige Fragen

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?+

Bei kurzer Ehe (≤ 3 Jahre) nur auf Antrag, bei Bagatellbeträgen oder durch Ehevertrag.

Wie erfahre ich meine Anwartschaft?+

Die Deutsche Rentenversicherung erteilt eine besondere Renten- oder Versorgungsauskunft.

Quellen

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