Punkte in Flensburg Rechner

Eintragung

Neuer Punktestand1 Punkte – Vormerkung im Fahreignungsregister (1–3 Punkte).
Tilgung neuer Eintragung2,5 Jahre
Vormerkung1–3 Punkte
Ermahnung (50 €)4–5 Punkte
Verwarnung (100 €)6–7 Punkte
Entziehungab 8 Punkten

Hinweis

Unverbindliche Schätzung – ersetzt keine Fahrzeugpapiere, Herstellerangaben, ein Versicherungsangebot oder eine Rechtsberatung. Unverbindliche Orientierung nach geltendem Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV) und StVG §4. Maßgeblich sind der amtliche Bescheid und die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA, Flensburg). Maßgeblich ist die Auskunft des KBA.

Wie das Fahreignungs-Bewertungssystem funktioniert

Seit Mai 2014 gilt das 8-Punkte-System. Verstöße werden in drei Kategorien eingeordnet: 1 Punkt = einfach, 2 Punkte = grob/beharrlich, 3 Punkte = Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Maßnahmenstufen nach StVG §4

1–3 Punkte → Vormerkung • 4–5 → Ermahnung • 6–7 → Verwarnung • ≥ 8 → Entziehung

Tilgungsfristen: 1 Punkt = 2,5 Jahre, 2 Punkte = 5 Jahre, 3 Punkte = 10 Jahre. Jeder Punkt tilgt unabhängig.

Beispiel aus dem Alltag

Aktuell 4 Punkte (Ermahnung). Neue Eintragung Kategorie 2 = +2 Punkte → 6 Punkte → Verwarnung. Die Fahrerlaubnis ist akut gefährdet.

Punkteabbau

Bei 1–5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) 1 Punkt abbauen – nur einmal in 5 Jahren möglich.

Tilgungsfristen laufen unabhängig je Eintragung – nicht „Reset“ aller Punkte.

FAQ: Häufige Fragen

Wie sehe ich meinen aktuellen Stand?+

Online über das KBA-Portal (Bund-ID/eID) oder schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern.

Werden Punkte gelöscht oder getilgt?+

Es heißt offiziell „Tilgung“. Jede Eintragung läuft eigenständig ab – ältere Punkte werden nicht durch neue verlängert.

Was ist ein Aufbauseminar?+

Pflichtangebot in der Probezeit nach A-Verstoß. Außerhalb der Probezeit ersetzt das Fahreignungsseminar Punkte – siehe oben.

Quellen

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