Punkte in Flensburg Rechner
Eintragung
Hinweis
Unverbindliche Schätzung – ersetzt keine Fahrzeugpapiere, Herstellerangaben, ein Versicherungsangebot oder eine Rechtsberatung. Unverbindliche Orientierung nach geltendem Bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV) und StVG §4. Maßgeblich sind der amtliche Bescheid und die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA, Flensburg). Maßgeblich ist die Auskunft des KBA.
Wie das Fahreignungs-Bewertungssystem funktioniert
Seit Mai 2014 gilt das 8-Punkte-System. Verstöße werden in drei Kategorien eingeordnet: 1 Punkt = einfach, 2 Punkte = grob/beharrlich, 3 Punkte = Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.
Maßnahmenstufen nach StVG §4
Tilgungsfristen: 1 Punkt = 2,5 Jahre, 2 Punkte = 5 Jahre, 3 Punkte = 10 Jahre. Jeder Punkt tilgt unabhängig.
Beispiel aus dem Alltag
Aktuell 4 Punkte (Ermahnung). Neue Eintragung Kategorie 2 = +2 Punkte → 6 Punkte → Verwarnung. Die Fahrerlaubnis ist akut gefährdet.
Punkteabbau
Bei 1–5 Punkten kann ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) 1 Punkt abbauen – nur einmal in 5 Jahren möglich.
Tilgungsfristen laufen unabhängig je Eintragung – nicht „Reset“ aller Punkte.
FAQ: Häufige Fragen
Wie sehe ich meinen aktuellen Stand?+
Online über das KBA-Portal (Bund-ID/eID) oder schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern.
Werden Punkte gelöscht oder getilgt?+
Es heißt offiziell „Tilgung“. Jede Eintragung läuft eigenständig ab – ältere Punkte werden nicht durch neue verlängert.
Was ist ein Aufbauseminar?+
Pflichtangebot in der Probezeit nach A-Verstoß. Außerhalb der Probezeit ersetzt das Fahreignungsseminar Punkte – siehe oben.
Quellen
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