Bußgeld Rechner

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Bußgeld (Regelsatz)180,00 €
Punkte in Flensburg1 Punkt(e)
FahrverbotKein Regelfahrverbot; 1 Monat Fahrverbot möglich bei Wiederholungstat ≥ 26 km/h innerhalb eines Jahres.
+ Verfahrenskosten ca.32,00 €

Hinweis

Maßgeblich sind Bußgeldbescheid, BKatV, StVG, Einzelfall, Vorbelastungen und ggf. anwaltliche Prüfung. Unverbindliche Schätzung – ersetzt keine Fahrzeugpapiere, Herstellerangaben, ein Versicherungsangebot oder eine Rechtsberatung.

So funktioniert der Bußgeldkatalog

Die Regelsätze gelten für einen einzelnen, vorsätzlichen Verstoß ohne Vorbelastungen. Bei Wiederholungstätern, Gefährdungen oder Sachbeschädigung verdoppelt sich oft der Betrag, das Fahrverbot kann verlängert werden.

Datengrundlage

Lookup BKatV (Tabelle 1) – Tatbestand → (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot)

Beträge sind Regelsätze ohne Verfahrenskosten/Auslagen. Der Bescheid der Bußgeldstelle ist maßgeblich.

Beispiel aus dem Alltag

21 km/h zu schnell innerorts: 115 € + 1 Punkt, kein Fahrverbot. 31 km/h zu schnell innerorts: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Was hier nicht abgebildet ist

Auswirkungen auf die Probezeit, Maßnahmen nach Punktesystem, Fahrtenbuchauflage oder MPU werden nicht berechnet.

Verstöße im Ausland richten sich nach lokalem Recht und sind hier nicht erfasst.

FAQ: Häufige Fragen

Warum wirken die Beträge so niedrig?+

Es sind die Regelsätze. Mit Verfahrenskosten (28,50 €) und Auslagen (3,50 €) kommen typisch 32 € hinzu. Ohne Anhörung verteuern Vorsatz, Gefährdung oder Wiederholung deutlich.

Gilt das auch in der Probezeit?+

Nein – A-Verstöße verlängern die Probezeit um zwei Jahre und ordnen ein Aufbauseminar an, zusätzlich zum Bußgeld.

Was, wenn ich Einspruch einlege?+

Innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten – die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab.

Quellen

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