GdB Rechner

Einzel-GdB (in 10er-Schritten)

Möglicher Gesamt-GdB (sehr grobe Schätzung)ca. 60–70
Haupt-GdB40
Rechnerische Heuristik70
Schwerbehinderung (ab GdB 50)Möglich
Gleichstellung möglich (GdB 30–40)Nein

Wichtiger Hinweis

Bei mehreren Einzel-GdB ist keine arithmetische Addition möglich. Die Werte werden nach VersMedV in ihrer Gesamtwirkung beurteilt und können je nach Wechselwirkung der Beeinträchtigungen unterschiedlich ausfallen. Die verbindliche Feststellung erfolgt ausschließlich durch das Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Befunde und der GdS-Tabellen.

Wie wird der Gesamt-GdB gebildet?

Maßgeblich ist der höchste Einzel-GdB (Haupt-GdB). Jeder weitere GdB wird geprüft: Verstärkt er die Funktionsbeeinträchtigung wesentlich, wird der Gesamt-GdB stufenweise erhöht. Einzel-GdB unter 10 bleiben unberücksichtigt; ein zweiter GdB von 10 erhöht in der Regel nicht.

Der Gesamt-GdB wird auf volle Zehner abgerundet und beträgt höchstens 100. Ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung mit Anspruch auf Nachteilsausgleiche.

Regel der VersMedV (Teil A, Nr. 3)

Gesamt-GdB = Haupt-GdB + gewichtete Zuschläge weiterer GdB (10er-Stufen)

Vereinfachte Heuristik: weitere GdB ≥ 20 erhöhen meist um 10; GdB 10 wirkt nur in Ausnahmefällen; mehrere Beeinträchtigungen desselben Funktionssystems werden zusammengefasst.

Beispiel aus dem Alltag

Diabetes mellitus mit GdB 40, schwere Migräne mit GdB 30 und Tinnitus mit GdB 20: Haupt-GdB 40 + 10 (Migräne) + 10 (Tinnitus) = 60. Damit liegt eine Schwerbehinderung vor.

Grenzen der Berechnung

Verbindlich entscheidet das Versorgungsamt anhand der GdS-Tabellen der VersMedV. Funktionsüberschneidungen, Heilungsverlauf und Begutachtung können den Wert verändern. Der Rechner liefert nur eine Orientierung.

FAQ: Häufige Fragen

Werden Einzel-GdB addiert?+

Nein. Die Addition ist nach VersMedV ausdrücklich unzulässig. Bewertet wird die gemeinsame Funktionsbeeinträchtigung.

Ab wann gilt Schwerbehinderung?+

Ab einem Gesamt-GdB von 50. Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich.

Was bringt ein höherer GdB?+

Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, vorzeitige Rente, besonderer Kündigungsschutz und Merkzeichen mit weiteren Nachteilsausgleichen.

Wie beantrage ich den GdB?+

Über einen Antrag beim Versorgungsamt bzw. dem zuständigen Landesamt. Atteste und Befundberichte beifügen.

Quellen

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