Bürgergeld Rechner

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Einkommen

Bürgergeld-Anspruch pro Monat1.163,00 €
Regelbedarf563,00 €
Kosten der Unterkunft600,00 €
Gesamtbedarf1.163,00 €
Anrechenbares Einkommen− 0,00 €

Hinweis 2026

Schätzung auf Basis fortgeschriebener Regelbedarfe 2026. Verbindliche Auskunft erteilt das Jobcenter.

Regelbedarfe 2026

Die Regelbedarfsstufen 2026 werden fortgeschrieben. Erwachsene Alleinstehende erhalten 563 €, Paare je 506 €, Kinder gestaffelt nach Alter.

Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs

Anspruch = Regelbedarf + Mehrbedarf + KdU − anrechenbares Einkommen

Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100–520 €, 30 % von 520–1.000 € (mit Kind: bis 1.200 €). Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes.

Beispiel aus dem Alltag

Alleinerziehende mit einem Kind (8 Jahre), 600 € Warmmiete, 800 € Brutto-Minijob: Bedarf ≈ 563 + 390 + 600 = 1.553 €. Anrechenbares Einkommen ≈ 540 € (Freibetrag 260 €). Anspruch ≈ 1.013 €.

Grenzen des Rechners

Vermögensprüfung, Sanktionen, Kostensenkungsverfahren der KdU und individuelle Mehrbedarfe können den realen Anspruch verändern. Verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.

FAQ: Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?+

Schätzwerte: Alleinstehende 563 €, Paare je 506 €, Kinder 0–5 357 €, 6–13 390 €, 14–17 471 €.

Wird das Kindergeld angerechnet?+

Ja, Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf.

Welcher Freibetrag gilt beim Einkommen?+

100 € Grundfreibetrag plus gestaffelte Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11b SGB II.

Was zählt zu den KdU?+

Angemessene Bruttokaltmiete + Heizkosten. Was angemessen ist, regelt der jeweilige Landkreis.

Quellen

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