Berufsjahre Rechner

Beschäftigungszeitraum

Unterbrechungen (optional)

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  • Der Stichtag liegt vor dem Eintrittsdatum – bitte Datumsangaben prüfen.
Berufsjahre (anrechenbar)
Beschäftigungsdauer (brutto)
Gesamte Tage (brutto)
Gesamte Tage (netto)
Gesamte Monate (netto, ≈)

Zusammenfassung

Bitte Eintrittsdatum und Stichtag prüfen.

Schaltjahre und unterschiedliche Monatslängen werden korrekt berücksichtigt. Unterbrechungen werden tagesgenau abgezogen.

Warum Berufsjahre für Kündigungsfrist und Tarifstufe zählen

Berufsjahre und Betriebszugehörigkeit sind in vielen tariflichen und arbeitsrechtlichen Regelungen entscheidend: Kündigungsfristen nach § 622 BGB, Stufenaufstiege im TVöD/TV-L, Jubiläumszuwendungen oder Abfindungen orientieren sich häufig an der Dauer der Beschäftigung.

Der Rechner bestimmt diese Dauer als Differenz zwischen Eintritts- und Stichtag und kann zusätzlich Unterbrechungen (in Tagen oder Monaten) abziehen, die nicht als Beschäftigungszeit zählen sollen.

Eintrittsdatum, Stichtag und Unterbrechungen eintragen

  1. Eintrittsdatum und Stichtag wählen – auf Wunsch das heutige Datum als Stichtag verwenden.
  2. Falls relevant: „Unterbrechungen berücksichtigen“ aktivieren und die Dauer in Tagen oder Monaten eintragen.
  3. Rundungsoption wählen: exakt, volle Jahre, oder Jahre und Monate.
  4. Der Rechner zeigt sofort Berufsjahre, Monate, Tage sowie die bereinigte Beschäftigungsdauer.

So wird die Beschäftigungsdauer kalendergenau berechnet

Dauer = Stichtag − Eintrittsdatum − Unterbrechungen

Die Berechnung erfolgt kalendergenau: unterschiedliche Monatslängen und Schaltjahre werden korrekt berücksichtigt. Unterbrechungen werden tagesweise abgezogen.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 01.04.2010 in einem Unternehmen beschäftigt. Stichtag ist der 01.10.2026. Ergibt 16 Jahre und 6 Monate – relevant für die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB ab 15 Jahren).

Liegen in diesem Zeitraum 14 Monate Elternzeit, die der Arbeitgeber nicht voll anrechnet, reduziert sich die anrechenbare Beschäftigungsdauer auf rund 15 Jahre und 4 Monate – die Stufe für die längere Kündigungsfrist bleibt aber erhalten.

Welche arbeitsrechtlichen Fragen der Rechner nicht entscheidet

Ob Elternzeit, Krankheit oder unbezahlter Urlaub als Beschäftigungszeit gelten, hängt vom Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und der jeweiligen Regelung ab. Der Rechner liefert nur die rechnerische Dauer; die rechtliche Einordnung ersetzt er nicht.

FAQ: Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Stichtag vor dem Eintrittsdatum liegt?+

Der Rechner zeigt einen Validierungshinweis. Eine negative Beschäftigungsdauer ist nicht sinnvoll – bitte Eintrittsdatum und Stichtag prüfen.

Werden Schaltjahre richtig berücksichtigt?+

Ja. Die Berechnung erfolgt tagesgenau über echte Kalenderdaten, sodass der 29. Februar in Schaltjahren korrekt mitgezählt wird.

Zählt Elternzeit als Berufsjahr?+

Das hängt vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. Für die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB zählt Elternzeit grundsätzlich mit, für Stufenaufstiege im TVöD nicht immer. Im Zweifel mit der Personalabteilung klären.

Wie wird die Rundung „volle Jahre“ angewendet?+

Es werden nur die vollständig erreichten Jahre angezeigt. Rest-Monate und -Tage werden abgeschnitten, nicht aufgerundet.

Quellen

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