Abfindung Höhe Rechner
Abfindung (Faustformel)
Hinweis
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialversicherungsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Krankenkasse, Bundesland oder Dienstherr können abweichen. Es besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Anspruch auf Abfindung – wann?
Anders als oft angenommen besteht in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ein Anspruch entsteht z. B. nach § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung mit Hinweis), durch Sozialplan, Tarifvertrag, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich.
Die hier verwendete Faustformel ist ein Verhandlungsanker – die tatsächliche Höhe hängt von Branche, Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlungsgeschick ab.
Eingaben
- Bruttomonatsgehalt eintragen.
- Vollendete Beschäftigungsjahre angeben.
- Faktor wählen oder eigenen Wert eingeben.
Faustformel für die Abfindungshöhe
Klassisch: Faktor 0,5. Verhandlungsband 0,25 (niedrig) bis 1,5 (hoch). § 1a KSchG nennt 0,5 als gesetzliche Orientierung.
Beispiel aus dem Alltag
Tom verdient 4.000 € brutto und ist seit 8 Jahren im Unternehmen. Faktor 0,5 ergibt 16.000 €. Im Band 0,25–1,5 sind zwischen 8.000 € und 48.000 € denkbar.
Wichtige Hinweise
Die Faustformel ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Steuern und SV-Beiträge auf die Abfindung sind separat zu beachten (siehe Abfindungssteuer-Rechner).
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.
FAQ: Häufige Fragen
Ist die Abfindung steuerpflichtig?+
Ja, sie ist lohnsteuerpflichtig, in der Regel aber sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung kann über die Steuererklärung Steuer sparen.
Wie wirken sich Jahre als angefangene Jahre aus?+
Häufig wird ab 6 Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet – verhandelbar.
Quellen
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