Mehrwertsteuer-Rechner

Berechnungsmodus

Betrag und Steuersatz

Ergebnis119,00 €
Nettobetrag100,00 €
Mehrwertsteuer19,00 €
Bruttobetrag119,00 €
Verwendeter MwSt-Satz19 %

Hinweis zur Mehrwertsteuer

Auf den Nettobetrag von 100,00 € werden 19 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Der Bruttopreis enthält 19,00 € Umsatzsteuer.

Hinweis: Schätzwert auf Basis des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Sonderfälle wie Kleinunternehmerregelung oder Reverse-Charge sind nicht berücksichtigt.

Wofür Sie den MwSt-Rechner brauchen

Ob Selbstständige, die eine Rechnung schreiben, Kundinnen, die einen Beleg prüfen, oder Online-Shops, die Preise in netto und brutto ausweisen müssen – die saubere Trennung zwischen Nettopreis, Mehrwertsteueranteil und Bruttopreis ist im deutschen Geschäftsalltag Pflicht.

Der Rechner deckt beide Richtungen ab: vom Nettopreis zum Bruttopreis (für die Rechnungsstellung) und vom Bruttopreis zurück zum Nettopreis (für Belegprüfung, Buchhaltung oder Vorsteuerabzug). Neben den deutschen Sätzen 19 % und 7 % lässt sich ein freier Satz eintragen, etwa für Lieferungen ins EU-Ausland.

Modus, Steuersatz und Betrag richtig wählen

  1. Wählen Sie den Modus: Netto → Brutto oder Brutto → Netto.
  2. Geben Sie den Betrag in Euro ein.
  3. Stellen Sie den Steuersatz ein – 19 %, 7 % oder einen eigenen Wert.
  4. Nettobetrag, Mehrwertsteuerbetrag und Bruttobetrag werden sofort live angezeigt.

Die Formel hinter Brutto, Netto und MwSt

Brutto = Netto × (1 + MwSt-Satz) · Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt-Satz) · MwSt = Brutto − Netto

Der Steuersatz wird als Dezimalzahl eingesetzt (19 % = 0,19; 7 % = 0,07). Bei der Rückrechnung aus dem Bruttopreis wird durch (1 + Satz) geteilt – nicht einfach 19 % vom Bruttopreis abgezogen.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Grafikerin stellt einer Kundin 1.200 € netto in Rechnung. Bei 19 % Mehrwertsteuer ergibt das 228 € MwSt und einen Bruttobetrag von 1.428 €. Aus Sicht der Kundin sind im Bruttobetrag genau diese 228 € Umsatzsteuer enthalten und – sofern vorsteuerabzugsberechtigt – auch erstattungsfähig.

Umgekehrt: Auf einem Restaurantbeleg über 53,49 € brutto bei 7 % MwSt sind rund 3,50 € Mehrwertsteuer enthalten, der Nettopreis beträgt etwa 49,99 €.

Typische Fehler beim Herausrechnen der MwSt

Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttopreis abzuziehen. Das ergibt einen zu niedrigen Nettopreis. Korrekt wird der Bruttopreis durch 1,19 geteilt; nur dieser Schritt liefert den tatsächlichen Nettopreis.

Ebenfalls typisch: der falsche Steuersatz. Lebensmittel, Bücher und Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 %, viele Dienstleistungen dagegen dem Regelsatz von 19 %. Bei Mischrechnungen müssen die Positionen getrennt ausgewiesen werden.

FAQ: Häufige Fragen

Wann gelten 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer?+

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, Tickets im öffentlichen Personennahverkehr und Hotelübernachtungen. Welche Leistungen genau erfasst sind, regelt § 12 Abs. 2 UStG.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?+

Im Alltag werden die Begriffe synonym verwendet. Juristisch korrekt heißt die Steuer Umsatzsteuer (UStG); „Mehrwertsteuer“ beschreibt das Funktionsprinzip aus Vorsteuer und Umsatzsteuer auf jeder Wertschöpfungsstufe.

Wie rechne ich die MwSt korrekt aus einem Bruttopreis heraus?+

Bei 19 %: Nettopreis = Bruttopreis ÷ 1,19, MwSt = Bruttopreis − Nettopreis. Bei 7 %: Nettopreis = Bruttopreis ÷ 1,07. Der Rechner übernimmt beide Varianten automatisch.

Müssen Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?+

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf in der Rechnung keine MwSt angeben. Auf der Rechnung muss stattdessen ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung stehen.

Quellen

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