Waisenrente Rechner

Art der Waisenrente

Berechnung

  • Bei Halbwaisen sind die Entgeltpunkte des verstorbenen Elternteils maßgeblich; die Zurechnungszeit erhöht die EP auf das statistische Rentenalter.
  • Waisenrenten laufen grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag; bei Ausbildung, Studium oder Behinderung bis maximal 27 Jahre.
  • Aktueller Rentenwert Stand 01.07.2025: 40,79 € – gültig bis 30.06.2026. Neue Anpassung durch die Rentenwertbestimmungsverordnung.
Waisenrente / Monat (brutto)122,70 €
Rentenartfaktor0,1
Rechenbasis (RAF · EP · RW · ZF)101,98 €
Waisenzuschlag20,72 €
Jahresbrutto1.472,34 €

Hinweis

Unverbindliche Rechenschätzung. Für die tatsächliche Rentenhöhe ist der individuelle Versicherungsverlauf des Verstorbenen entscheidend; verbindliche Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Halb- und Vollwaisenrente

Halbwaisen erhalten 10 % der Rente des verstorbenen Elternteils (Rentenartfaktor 0,1), Vollwaisen 20 % (Faktor 0,2), gestützt auf beide Elternteile.

Zusätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen pauschalen Waisenzuschlag (aktuell 20,72 € Halb- / 41,44 € Vollwaise). Wer verstirbt, bevor er das Rentenalter erreicht hat, dessen Entgeltpunkte werden über die sogenannte Zurechnungszeit auf das statistische Rentenalter hochgerechnet.

Rentenformel

Rente = Rentenartfaktor × Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor + Waisenzuschlag

Rentenartfaktor: 0,1 Halb / 0,2 Voll. Zugangsfaktor 1,0 im Regelfall. Rentenwert Stand Juli 2025 = 40,79 €; Anpassung Juli 2026 durch Verordnung.

Beispiel aus dem Alltag

Ein verstorbener Vater hatte inklusive Zurechnungszeit 25 Entgeltpunkte. Halbwaisenrente = 0,1 · 25 · 40,79 · 1 = 101,98 € plus 20,72 € Zuschlag = rund 122,70 € pro Monat, jährlich 1.472 €.

Grenzen des Rechners

Einkommensanrechnung (bei Vollwaisen ab 18 Jahren), Sterbevierteljahr-Zuschläge und Zuschläge aus zusätzlichen Versicherungszeiten (z. B. Beamten-, Berufsständische Versorgung) werden nicht erfasst. Die tatsächliche Rentenhöhe steht in der Renteninformation bzw. im Bescheid der DRV.

FAQ: Häufige Fragen

Bis wann wird Waisenrente gezahlt?+

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag; bei Schul-, Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung bis maximal 27 Jahre.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?+

Bei Kindern über 18 wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags auf die Waisenrente angerechnet.

Was ist die Zurechnungszeit?+

Sie ergänzt fehlende Beitragszeiten bis zum statistischen Rentenalter (aktuell 66 Jahre), damit junge Verstorbene keinen Nachteil bringen.

Wer beantragt die Waisenrente?+

Die gesetzlichen Vertreter des Kindes bei der Deutschen Rentenversicherung. Formulare und Beratung gibt es kostenlos in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle.

Quellen

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