Kindergeld Rechner

Kindergeld 2026

  • Anspruch besteht für Kinder unter 18 Jahren; für Kinder in Ausbildung, Studium oder Arbeitsuche unter Bedingungen bis 25 Jahre (§ 32 EStG).
Kindergeld pro Monat518,00 €
Satz pro Kind (2026)259,00 €
Kindergeld im gewählten Zeitraum6.216,00 €
Jahresbetrag (12 Monate)6.216,00 €

Hinweis

Unverbindliche Orientierung. Der Rechner ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse.

Wer erhält Kindergeld?

Kindergeld erhält, wer für ein leibliches oder angenommenes Kind sorgt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Bis zur Volljährigkeit besteht der Anspruch ohne weitere Voraussetzungen. Danach nur, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder als Arbeitsuchend gemeldet ist – längstens bis zum 25. Geburtstag.

Berechnungsformel

Kindergeld = Anzahl Kinder × 259 € × Monate

Der Satz wurde 2026 von 255 € auf 259 € pro Kind angehoben. Für jedes weitere Kind steigt die Auszahlung um den gleichen Betrag.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Familie mit drei Kindern erhält 3 × 259 € = 777 € Kindergeld pro Monat. Im gesamten Jahr summiert sich das auf 9.324 € – jeweils am selben Tag im Monat überwiesen.

Grenzen des Rechners

Der Rechner prüft nicht individuell, ob ein volljähriges Kind noch in Ausbildung ist oder ob mehrere Anspruchsberechtigte die Auszahlung untereinander abgestimmt haben. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.

FAQ: Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?+

Voraussichtlich 259 € pro Kind und Monat, angepasst gegenüber 255 € im Jahr 2025.

Gibt es einen Zuschlag ab dem dritten Kind?+

Seit der Anpassung 2023 erhalten alle Kinder denselben einheitlichen Betrag; frühere Staffelungen entfallen.

Bis wann besteht Anspruch?+

Für Minderjährige ohne weitere Bedingungen, für Kinder in Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten bis maximal 25 Jahre.

Wo beantrage ich Kindergeld?+

Schriftlich oder online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Quellen

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