Kinderfreibetrag Rechner
Kinder
Steuer
- • Kinderfreibetrag 2026 pro Kind: 9.756 € (6.828 € sachliches Existenzminimum + 2.928 € BEA).
- • Kindergeld 2026: 259 € × 12 = 3.108 € pro Kind und Jahr.
- • Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung von Amts wegen durch: Wenn der Freibetrag günstiger ist, wird das Kindergeld verrechnet, sodass Sie nie beides gleichzeitig behalten.
- • Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab und kann leicht abweichen.
Hinweis
Vereinfachte Günstigerprüfung. Ersetzt keine vollständige Einkommensteuerberechnung und keine Steuerberatung.
Kindergeld oder Freibetrag?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 pro Kind 9.600 € (3.336 € sachliches Existenzminimum je Elternteil zzgl. 1.464 € BEA je Elternteil). Für Alleinveranlagte gilt jeweils die Hälfte.
Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Das Finanzamt vergleicht automatisch: Ist der Freibetrag höher als das Kindergeld, wird die Steuer entsprechend reduziert und das Kindergeld gegengerechnet.
Berechnungsformel
Kindergeld 2026 = 259 € × Kinder × Monate. Der Freibetrag wird bei kürzerer Anerkennungsdauer monatsweise gezwölftelt.
Beispiel aus dem Alltag
Ein zusammenveranlagtes Paar mit einem Kind und 35 % Grenzsteuersatz erhält 9.600 € Freibetrag → Steuerersparnis ≈ 3.360 €. Kindergeld = 259 · 12 = 3.108 €. Der Freibetrag ist rund 252 € günstiger.
Grenzen des Rechners
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht abgebildet; die Steuerersparnis kann tatsächlich um wenige Prozent höher liegen. Auch Sonderregelungen wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind hier nicht berücksichtigt.
FAQ: Häufige Fragen
Kann ich Kindergeld und Freibetrag zugleich bekommen?+
Nein – das Finanzamt gewährt automatisch die günstigere Variante. Beim Freibetrag wird das ausgezahlte Kindergeld verrechnet.
Ab wann lohnt der Freibetrag?+
Ungefähr ab einem zu versteuernden Einkommen, bei dem die Steuerersparnis den Kindergeldbetrag übersteigt – häufig ab ca. 65–70.000 € zvE bei einem Kind.
Was ist der BEA-Freibetrag?+
Ein zusätzlicher Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 € je Elternteil, unabhängig vom Alter des Kindes.
Muss ich den Freibetrag beantragen?+
Nein – er wird im Rahmen der Steuererklärung automatisch geprüft. Er ist außerdem in der ELStAM-Datei als Kinderfreibetragszahl eingetragen.
Quellen
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