Kinderfreibetrag Rechner

Kinder

Steuer

  • Kinderfreibetrag 2026 pro Kind: 9.756 € (6.828 € sachliches Existenzminimum + 2.928 € BEA).
  • Kindergeld 2026: 259 € × 12 = 3.108 € pro Kind und Jahr.
  • Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung von Amts wegen durch: Wenn der Freibetrag günstiger ist, wird das Kindergeld verrechnet, sodass Sie nie beides gleichzeitig behalten.
  • Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab und kann leicht abweichen.
Günstiger für SieKinderfreibetrag · Vorteil ggü. Kindergeld 306,60 €
Zu berücksichtigender Freibetrag insgesamt9.756,00 €
Steuerersparnis Freibetrag (vereinfacht)3.414,60 €
Kindergeld im Zeitraum3.108,00 €
Vorteil Freibetrag gegenüber Kindergeld306,60 €

Hinweis

Vereinfachte Günstigerprüfung. Ersetzt keine vollständige Einkommensteuerberechnung und keine Steuerberatung.

Kindergeld oder Freibetrag?

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 pro Kind 9.600 € (3.336 € sachliches Existenzminimum je Elternteil zzgl. 1.464 € BEA je Elternteil). Für Alleinveranlagte gilt jeweils die Hälfte.

Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Das Finanzamt vergleicht automatisch: Ist der Freibetrag höher als das Kindergeld, wird die Steuer entsprechend reduziert und das Kindergeld gegengerechnet.

Berechnungsformel

Ersparnis Freibetrag ≈ Freibetrag × Grenzsteuersatz; Günstiger = max(Ersparnis, Kindergeld)

Kindergeld 2026 = 259 € × Kinder × Monate. Der Freibetrag wird bei kürzerer Anerkennungsdauer monatsweise gezwölftelt.

Beispiel aus dem Alltag

Ein zusammenveranlagtes Paar mit einem Kind und 35 % Grenzsteuersatz erhält 9.600 € Freibetrag → Steuerersparnis ≈ 3.360 €. Kindergeld = 259 · 12 = 3.108 €. Der Freibetrag ist rund 252 € günstiger.

Grenzen des Rechners

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht abgebildet; die Steuerersparnis kann tatsächlich um wenige Prozent höher liegen. Auch Sonderregelungen wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind hier nicht berücksichtigt.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich Kindergeld und Freibetrag zugleich bekommen?+

Nein – das Finanzamt gewährt automatisch die günstigere Variante. Beim Freibetrag wird das ausgezahlte Kindergeld verrechnet.

Ab wann lohnt der Freibetrag?+

Ungefähr ab einem zu versteuernden Einkommen, bei dem die Steuerersparnis den Kindergeldbetrag übersteigt – häufig ab ca. 65–70.000 € zvE bei einem Kind.

Was ist der BEA-Freibetrag?+

Ein zusätzlicher Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 € je Elternteil, unabhängig vom Alter des Kindes.

Muss ich den Freibetrag beantragen?+

Nein – er wird im Rahmen der Steuererklärung automatisch geprüft. Er ist außerdem in der ELStAM-Datei als Kinderfreibetragszahl eingetragen.

Quellen

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