Kinderzuschlag Rechner
Familie
Einkommen & Wohnen
- • Der Anspruch hängt nicht allein vom Bruttoeinkommen ab. Elterneinkommen oberhalb des Elternbedarfs wird nur anteilig (45 %) angerechnet; der endgültige Anspruch hängt von anrechenbarem Einkommen, Wohnkosten, Bedarfsgemeinschaft und Freibeträgen ab. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.
Hinweis 2026
Maximaler KiZ 2026: 297 € pro Kind. Diese vereinfachte Berechnung nutzt das Bruttoeinkommen als Näherung; verbindlich wird das anrechenbare Einkommen (nach Freibeträgen, Werbungskosten, Bedarfsgemeinschaft) durch die Familienkasse berechnet, ggf. unter Vermeidung von Bürgergeldbezug.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, deren Bruttoeinkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) erreicht und die mit dem Kinderzuschlag ihren Bedarf decken können – also nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.
Pro Kind unter 25 Jahren werden 2026 voraussichtlich bis zu 297 € gezahlt. Liegt das Einkommen über dem elterlichen Bedarf, wird der Zuschlag um 45 % des darüber liegenden Einkommens gekürzt; Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45 %.
Berechnungsformel
Bedarf = Regelbedarf Eltern + anteilige KdU (Erwachsenenanteil). Höchsteinkommensgrenze = Bedarf + Gesamt-KiZ; darüber entfällt der Anspruch.
Beispiel aus dem Alltag
Paar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre), 2.300 € Brutto, 850 € Warmmiete: Bedarf der Eltern ≈ 1.012 € Regelbedarf + ca. 425 € KdU-Anteil = 1.437 €. Einkommensüberhang ≈ 863 €, davon 45 % = 388 € gemindert. Max-KiZ 2 × 297 = 594 €. Geschätzter KiZ ≈ 206 €.
Grenzen des Rechners
Vermögensprüfung, individuelle KdU-Aufteilung, Wohngeld-Zusammenspiel und Sonderbedarfe werden nicht abgebildet. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.
FAQ: Häufige Fragen
Wie hoch ist der KiZ 2026?+
Voraussichtlich bis zu 297 € pro Kind und Monat (Schätzwert nach Fortschreibung).
Was ist das Mindesteinkommen?+
900 € brutto für Paare, 600 € brutto für Alleinerziehende. Darunter besteht kein Anspruch auf KiZ.
Wird Kindergeld angerechnet?+
Nein, Kindergeld wird zusätzlich gezahlt. Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) mindert den KiZ zu 45 %.
Wo beantrage ich Kinderzuschlag?+
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online über das KiZ-Lotse-Portal.
Quellen
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