Kinderzuschlag Rechner

Familie

Einkommen & Wohnen

  • Der Anspruch hängt nicht allein vom Bruttoeinkommen ab. Elterneinkommen oberhalb des Elternbedarfs wird nur anteilig (45 %) angerechnet; der endgültige Anspruch hängt von anrechenbarem Einkommen, Wohnkosten, Bedarfsgemeinschaft und Freibeträgen ab. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.
Kinderzuschlag pro Monat205,65 €
Maximaler KiZ (297 € × Kinder)594,00 €
Bedarf der Eltern (Regelbedarf + KdU-Anteil)1.437,00 €
Anrechenbares Einkommen der Eltern (über Bedarf)863,00 €
Abzug Elterneinkommen (45 % vom Überhang)− 388,35 €
Anrechnung auf KiZ insgesamt− 388,35 €

Hinweis 2026

Maximaler KiZ 2026: 297 € pro Kind. Diese vereinfachte Berechnung nutzt das Bruttoeinkommen als Näherung; verbindlich wird das anrechenbare Einkommen (nach Freibeträgen, Werbungskosten, Bedarfsgemeinschaft) durch die Familienkasse berechnet, ggf. unter Vermeidung von Bürgergeldbezug.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Anspruch haben Eltern, deren Bruttoeinkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) erreicht und die mit dem Kinderzuschlag ihren Bedarf decken können – also nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.

Pro Kind unter 25 Jahren werden 2026 voraussichtlich bis zu 297 € gezahlt. Liegt das Einkommen über dem elterlichen Bedarf, wird der Zuschlag um 45 % des darüber liegenden Einkommens gekürzt; Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45 %.

Berechnungsformel

KiZ = max( max-KiZ × Kinder − 0,45 · (Elterneinkommen − Bedarf) − 0,45 · Kindeseinkommen ; 0 )

Bedarf = Regelbedarf Eltern + anteilige KdU (Erwachsenenanteil). Höchsteinkommensgrenze = Bedarf + Gesamt-KiZ; darüber entfällt der Anspruch.

Beispiel aus dem Alltag

Paar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre), 2.300 € Brutto, 850 € Warmmiete: Bedarf der Eltern ≈ 1.012 € Regelbedarf + ca. 425 € KdU-Anteil = 1.437 €. Einkommensüberhang ≈ 863 €, davon 45 % = 388 € gemindert. Max-KiZ 2 × 297 = 594 €. Geschätzter KiZ ≈ 206 €.

Grenzen des Rechners

Vermögensprüfung, individuelle KdU-Aufteilung, Wohngeld-Zusammenspiel und Sonderbedarfe werden nicht abgebildet. Verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.

FAQ: Häufige Fragen

Wie hoch ist der KiZ 2026?+

Voraussichtlich bis zu 297 € pro Kind und Monat (Schätzwert nach Fortschreibung).

Was ist das Mindesteinkommen?+

900 € brutto für Paare, 600 € brutto für Alleinerziehende. Darunter besteht kein Anspruch auf KiZ.

Wird Kindergeld angerechnet?+

Nein, Kindergeld wird zusätzlich gezahlt. Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) mindert den KiZ zu 45 %.

Wo beantrage ich Kinderzuschlag?+

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online über das KiZ-Lotse-Portal.

Quellen

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