Kita-Beitrag Rechner

Beitragsmodell

Rabatt & Essen

  • Es gibt keinen bundesweiten Kita-Beitrag. Manche Bundesländer (z. B. Berlin, Rheinland-Pfalz) sind ganz beitragsfrei, andere staffeln nach Einkommen, Betreuungsumfang und Alter des Kindes.
  • Für den ‰-Modus die tatsächliche Formel der Gebührensatzung verwenden – manche Kommunen nutzen absolute Einkommensstufen statt eines linearen Promille-Satzes.
Monatliche Gesamtkosten270,00 €
Beitrag laut Modell200,00 €
Beitrag nach Rabatt200,00 €
Essensgeld70,00 €
Jahressumme3.240,00 €

Hinweis

Kein bundesweit einheitlicher Kita-Beitrag. Verbindlich ist die Gebührensatzung der Kommune bzw. des Trägers.

Wie werden Kita-Beiträge festgesetzt?

Jedes Bundesland regelt in seinem Kita-Gesetz die Grundzüge; die konkrete Höhe legt die Kommune oder der freie Träger in einer Gebühren- oder Elternbeitragssatzung fest.

Häufige Modelle sind ein absolut fester Beitrag, eine Einkommensstaffel oder ein Promille-Satz vom Jahreseinkommen. Zusätzlich fällt fast immer Essensgeld an.

Berechnungsformel

Gesamt = Beitrag × (1 − Geschwisterrabatt) + Essensgeld

Beitrag im ‰-Modus = Jahreseinkommen × Satz ‰ / 1000 / 12. Die exakte Formel der Satzung entscheidet – manche Kommunen nutzen Einkommensstufen mit Deckelung.

Beispiel aus dem Alltag

Familie mit 60.000 € Bruttojahreseinkommen in einer Kita mit 5 ‰-Satz: 60.000 × 5 / 1000 / 12 = 25 € Beitrag pro Monat. Mit 25 % Geschwisterrabatt bleiben 18,75 € Beitrag zzgl. 70 € Essen = 88,75 € Gesamtkosten.

Grenzen des Rechners

Der Rechner ersetzt nicht die Gebührensatzung. Sozialstaffeln, Freibeträge für Alleinerziehende, Härtefallregelungen und die individuelle Beitragsermäßigung nach § 90 SGB VIII sind zu berücksichtigen.

FAQ: Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist die Kita beitragsfrei?+

Beispielsweise Berlin, Rheinland-Pfalz und Hamburg bieten weitgehend beitragsfreie Betreuung, teils mit Ausnahme des Essensgelds.

Was zählt zum Einkommen?+

Meist das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Eltern, teils inklusive Kapitaleinkünften und abzüglich Werbungskosten.

Gibt es Zuschüsse für einkommensschwache Familien?+

Ja, nach § 90 SGB VIII kann das Jugendamt den Elternbeitrag ganz oder teilweise übernehmen.

Ist das Essensgeld verpflichtend?+

In der Regel ja, es deckt den Sachaufwand der Verpflegung und ist von der Beitragsstaffel unabhängig.

Quellen

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