Elterngeld-Rechner
Einkommen vor Geburt
Bezugsmodell & Dauer
Eltern
Mehrlinge / Zuschläge
Schätzwert / unverbindlich
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung des Elterngeldes auf Basis des Nettoeinkommens vor der Geburt. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach komplexen Vorgaben des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG): genaue Bemessungsgrundlage, Steuerklassen, Werbungskosten, Mutterschaftsleistungen, Elterngeld-Höchstgrenze (BEEG §1 Abs. 8: für Geburten ab 01.04.2025 grundsätzlich 175.000 € zu versteuerndes Einkommen) und vieles mehr werden hier nicht im Detail abgebildet. Verbindlich ist ausschließlich die Berechnung der zuständigen Elterngeldstelle.
Wie funktioniert das Elterngeld?
Das Elterngeld ersetzt Eltern nach der Geburt eines Kindes einen Teil des Nettoeinkommens, das durch die Kinderbetreuung wegfällt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Mutterschutz.
Es gibt zwei Modelle: Basiselterngeld (üblicherweise 12 Monate, 14 mit Partnermonaten) und ElterngeldPlus (doppelte Bezugsdauer mit halbem monatlichen Betrag, sinnvoll bei Teilzeit).
So nutzen Sie den Elterngeldrechner
- Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt eintragen.
- Bezugsmodell wählen: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus.
- Anzahl der Bezugsmonate festlegen.
- Bei Bezug durch beide Eltern: Partnermonate aktivieren und eintragen.
- Optional Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag aktivieren.
Vereinfachte Berechnungsformel
Bei niedrigen Einkommen (< 1.000 €) steigt die Ersatzrate stufenweise auf bis zu 100 %. Bei höheren Einkommen (> 1.240 €) sinkt sie auf 65 %. Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € beim Basiselterngeld.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Mutter mit 2.000 € Nettoeinkommen vor der Geburt erhält rund 67 % davon als Basiselterngeld – also etwa 1.340 € pro Monat. Bei 12 Bezugsmonaten ergibt das einen Gesamtanspruch von etwa 16.080 €.
Wählt sie stattdessen ElterngeldPlus, bekommt sie etwa 670 € pro Monat – dafür über bis zu 24 Monate, was sich gut mit Teilzeitarbeit kombinieren lässt.
Wichtige Einschränkungen
Diese Schätzung deckt nicht alle Sonderfälle ab: Steuerklassenwechsel, Mutterschaftsleistungen, Einkommen aus Selbstständigkeit, Werbungskosten, Verlustverrechnung, Elterngeld-Höchstgrenze (zu versteuerndes Einkommen über 200.000 €) und Bonusmonate sind nur in einer detaillierten Antragsprüfung korrekt abbildbar.
Verbindlich ist die Berechnung der zuständigen Elterngeldstelle.
FAQ: Häufige Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich mindestens?+
Der Mindestbetrag beim Basiselterngeld liegt bei 300 € pro Monat, beim ElterngeldPlus bei 150 € – auch ohne vorheriges Einkommen.
Wie hoch ist der Höchstbetrag?+
Maximal 1.800 € beim Basiselterngeld bzw. 900 € beim ElterngeldPlus pro Monat – auch bei sehr hohem Einkommen.
Was sind Partnermonate?+
Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen reduzieren, gibt es zwei zusätzliche Basismonate (statt 12 dann 14 Monate).
Was ist der Geschwisterbonus?+
Bei einem älteren Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6) erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus).
Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?+
Bei Mehrlingsgeburten gibt es 300 € pro weiterem Kind (Basis) bzw. 150 € (Plus) zusätzlich pro Monat.
Quellen
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