Schüler-BAföG Rechner

Schule & Wohnen

Eltern & Einkommen

  • Vereinfachte Schätzung. Schüler-BAföG hängt stark von Schulart, Wohnsituation, Erforderlichkeit der auswärtigen Unterbringung und Eltern-/Eigenmitteln ab.
  • Für Kategorie A wird BAföG bei auswärtiger Unterbringung nur gezahlt, wenn diese notwendig ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
  • Für Berufsfachschulen und Kollegs ist das Schüler-BAföG i. d. R. voller Zuschuss – keine Rückzahlung.
Monatliches Schüler-BAföG (vereinfachte Schätzung)645,00 €
Bedarfssatz nach Schulart & Wohnsituation775,00 €
Gesamtbedarf775,00 €
Freibetrag Eltern2.540,00 €
Anrechenbares Elterneinkommen (Schätzung)− 130,00 €

Hinweis

Unverbindliche Schätzung nach vereinfachten Regeln. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet das zuständige BAföG-Amt; Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Sonderfälle sind nur teilweise abgebildet. Über den Anspruch entscheidet das BAföG-Amt.

Wer bekommt Schüler-BAföG?

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, an Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

Für allgemeinbildende Schulen ist eine auswärtige Unterbringung notwendig; für berufsbildende Schulen genügt die Ausbildung selbst.

Berechnungsformel

Förderung = max(0, Bedarf(§ 12) − Anrechnung Eltern − Anrechnung Eigen)

Bedarfssätze 2026 (§ 12 BAföG): weiterführende Schule 306 € bei Eltern / 632 € auswärts, Fach- und Berufsfachschule 585 € / 855 €. Freibeträge und Anrechnung wie beim Studenten-BAföG.

Beispiel aus dem Alltag

Fachschülerin, eigene Wohnung: Bedarf 855 €. Eltern verheiratet, 2.800 € Netto, keine Geschwister → anrechenbar 130 €. Kein eigenes Einkommen → Förderung ca. 725 € pro Monat, in voller Höhe als Zuschuss.

Grenzen des Rechners

Zuschläge für Kinderbetreuung, KV/PV-Zuschläge (bei Volljährigen ohne Familienversicherung), Härtefreibeträge und Sonderregelungen bleiben unberücksichtigt.

FAQ: Häufige Fragen

Muss ich Schüler-BAföG zurückzahlen?+

Nein – anders als beim Studenten-BAföG ist das Schüler-BAföG grundsätzlich ein reiner Zuschuss.

Ab welcher Klasse gibt es Schüler-BAföG?+

Grundsätzlich ab Klasse 10 an weiterführenden Schulen, an Berufsfachschulen ab Beginn der Ausbildung.

Was heißt auswärtige Unterbringung?+

Die Schule ist von der Wohnung der Eltern nicht in angemessener Zeit erreichbar (i. d. R. > 60 Minuten je Weg).

Wo stelle ich den Antrag?+

Beim Amt für Ausbildungsförderung der zuständigen Kommune bzw. des Landkreises.

Quellen

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