BAföG Rechner
Bedarf
Elterneinkommen
Eigenes Einkommen & Vermögen
- • Vereinfachte BAföG-Schätzung, keine amtliche Berechnung. Sonderfälle wie elternunabhängiges BAföG, Ehe-/Lebenspartner, Kinderbetreuungszuschlag, Aktualisierungsantrag, Auslandsförderung, Vermögensprüfung und individuelle Freibeträge sind nur teilweise oder nicht abgebildet.
- • Die Hälfte der Studien-Förderung ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen (Rückzahlung frühestens 5 Jahre nach Förderende, gedeckelt auf 10.010 €).
Hinweis
Unverbindliche Schätzung nach vereinfachten Regeln. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet das zuständige BAföG-Amt; Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Sonderfälle sind nur teilweise abgebildet.
So funktioniert die BAföG-Berechnung
Der Bedarf setzt sich aus einem Grundbedarf (475 €), einer Wohnpauschale (59 € bei den Eltern, 380 € auswärts) und einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung (126 €) zusammen. Daraus ergibt sich der Höchstsatz für die jeweilige Wohnsituation.
Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen sowie ggf. Vermögen abgezogen. Freibeträge nach § 25 BAföG mindern die Anrechnung deutlich.
Berechnungsformel
Anrechnung Eltern = max(0, Netto − Freibetrag) × 50 %. Freibetrag 2026: 2.540 € verheiratet, 1.690 € pro Elternteil, +770 € je weiteres Kind.
Beispiel aus dem Alltag
Studentin, eigene Wohnung, selbst versichert: Bedarf 475 + 380 + 126 = 981 €. Eltern verheiratet mit 2.800 € Netto, kein weiteres Kind → Freibetrag 2.540 €, anrechenbar 130 €. Kein eigenes Einkommen, kein Vermögen → Förderung ≈ 851 € pro Monat.
Grenzen des Rechners
Freibeträge für Ehe-/Lebenspartner, für weitere Auszubildende in Ausbildung, elternunabhängige Förderung, Auslands-BAföG und Werbungskosten der Eltern werden nicht abgebildet. Verbindlich ist der Bescheid des BAföG-Amtes.
FAQ: Häufige Fragen
Muss ich BAföG zurückzahlen?+
Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen; die maximale Rückzahlungssumme beträgt 10.010 €.
Wie alt darf ich beim Antrag sein?+
Grundsätzlich unter 45 Jahren (unter 30 für Bachelor), mit Ausnahmen.
Zählt ein Nebenjob?+
Bis 556 € brutto pro Monat (Minijob-Grenze 2026) wird nichts angerechnet.
Muss ich das Vermögen angeben?+
Ja, ab dem Freibetrag von 15.000 € (unter 30) bzw. 45.000 € wird der Überschuss auf zwölf Monate umgelegt.
Quellen
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