BAföG Rechner

Bedarf

Elterneinkommen

Eigenes Einkommen & Vermögen

  • Vereinfachte BAföG-Schätzung, keine amtliche Berechnung. Sonderfälle wie elternunabhängiges BAföG, Ehe-/Lebenspartner, Kinderbetreuungszuschlag, Aktualisierungsantrag, Auslandsförderung, Vermögensprüfung und individuelle Freibeträge sind nur teilweise oder nicht abgebildet.
  • Die Hälfte der Studien-Förderung ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen (Rückzahlung frühestens 5 Jahre nach Förderende, gedeckelt auf 10.010 €).
Monatliche BAföG-Förderung (vereinfachte Schätzung)862,00 €
Bedarf (§ 13 BAföG inkl. Wohn-/KV-Zuschlag)992,00 €
davon KV/PV-Zuschlag+ 137,00 €
Freibetrag Eltern2.540,00 €
Anrechenbares Elterneinkommen (Schätzung)− 130,00 €

Hinweis

Unverbindliche Schätzung nach vereinfachten Regeln. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet das zuständige BAföG-Amt; Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Sonderfälle sind nur teilweise abgebildet.

So funktioniert die BAföG-Berechnung

Der Bedarf setzt sich aus einem Grundbedarf (475 €), einer Wohnpauschale (59 € bei den Eltern, 380 € auswärts) und einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung (126 €) zusammen. Daraus ergibt sich der Höchstsatz für die jeweilige Wohnsituation.

Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen sowie ggf. Vermögen abgezogen. Freibeträge nach § 25 BAföG mindern die Anrechnung deutlich.

Berechnungsformel

Förderung = max(0, Bedarf − Anrechnung Eltern − Anrechnung Eigen − Anrechnung Vermögen)

Anrechnung Eltern = max(0, Netto − Freibetrag) × 50 %. Freibetrag 2026: 2.540 € verheiratet, 1.690 € pro Elternteil, +770 € je weiteres Kind.

Beispiel aus dem Alltag

Studentin, eigene Wohnung, selbst versichert: Bedarf 475 + 380 + 126 = 981 €. Eltern verheiratet mit 2.800 € Netto, kein weiteres Kind → Freibetrag 2.540 €, anrechenbar 130 €. Kein eigenes Einkommen, kein Vermögen → Förderung ≈ 851 € pro Monat.

Grenzen des Rechners

Freibeträge für Ehe-/Lebenspartner, für weitere Auszubildende in Ausbildung, elternunabhängige Förderung, Auslands-BAföG und Werbungskosten der Eltern werden nicht abgebildet. Verbindlich ist der Bescheid des BAföG-Amtes.

FAQ: Häufige Fragen

Muss ich BAföG zurückzahlen?+

Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen; die maximale Rückzahlungssumme beträgt 10.010 €.

Wie alt darf ich beim Antrag sein?+

Grundsätzlich unter 45 Jahren (unter 30 für Bachelor), mit Ausnahmen.

Zählt ein Nebenjob?+

Bis 556 € brutto pro Monat (Minijob-Grenze 2026) wird nichts angerechnet.

Muss ich das Vermögen angeben?+

Ja, ab dem Freibetrag von 15.000 € (unter 30) bzw. 45.000 € wird der Überschuss auf zwölf Monate umgelegt.

Quellen

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