Jobrad-Rechner
Rad & Vertrag
Steuer & SV
So funktioniert Dienstradleasing
Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es als Sachbezug. Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt einbehalten – das senkt Steuer und Sozialabgaben. Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung wird mit 0,25 % des UVP versteuert (gilt bis mindestens 2030).
Berechnungsformel (vereinfacht)
Annahme: Sozialversicherung pauschal 20 %; Grenzsteuersatz inkl. Soli aus Eingabe.
Beispiel aus dem Alltag
Ein E-Bike kostet 4.000 € UVP, Leasingrate 120 € brutto/Monat, Grenzsteuersatz 30 %. Netto-Rate ≈ 120 · 0,5 + 0,25 % · 4.000 · 0,3 = 60 + 3 = 63 €. Über 36 Monate spart der Mitarbeiter rund 30–35 % gegenüber dem Direktkauf.
Was der Rechner nicht abdeckt
Versicherungspaket, Wartungspauschalen, individuelle Übernahmewerte am Vertragsende und exakte Sozialversicherungsbeiträge bleiben unberücksichtigt. Ergebnis ist eine Schätzung.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist die 0,25 %-Regel?+
Privatnutzung eines Dienstrads wird mit nur 0,25 % des UVP/Monat versteuert – steuerlich deutlich günstiger als ein Firmenwagen.
Lohnt sich Jobrad immer?+
Meist ja: Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer die Ersparnis. Bei niedrigem Einkommen unter Faktor 20 % fällt der Vorteil kleiner aus.
Was passiert nach Vertragsende?+
In der Regel kann das Rad zu einem Restwert von ca. 10 % des UVP übernommen werden.
Quellen
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