Zweitwohnsitzsteuer Rechner

Zweitwohnung

Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr1.836,00 €
Monatlich153,00 €

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Wer in einer deutschen Kommune einen melderechtlichen Zweitwohnsitz unterhält, kann zu einer örtlichen Aufwandsteuer herangezogen werden (Art. 105 Abs. 2a GG). Bemessungsgrundlage ist meist die Jahres-Nettokaltmiete oder die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Hebesätze unterscheiden sich erheblich: München erhebt 18 %, Berlin 15 %, Hamburg 8 %, viele kleinere Gemeinden zwischen 5 % und 12 %.

Eingaben

  1. Jahres-Nettokaltmiete eintragen (Monatsmiete × 12).
  2. Hebesatz Ihrer Kommune eingeben.
  3. Jahres- und Monatssteuer ablesen.

Berechnung

Steuer/Jahr = Jahres-Nettokaltmiete × Hebesatz

Bei Eigentumswohnungen ist die ortsübliche Vergleichsmiete anzusetzen. Maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Gemeinde.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Wochenend-Wohnung in München kostet 850 € Nettokaltmiete im Monat – Jahresmiete 10.200 €. Bei einem Hebesatz von 18 % zahlt der Besitzer 1.836 € Zweitwohnsitzsteuer im Jahr.

Befreiungen und Sonderfälle

Verheiratete mit Hauptwohnsitz am Arbeitsort sind nach BVerfG-Rechtsprechung in vielen Kommunen befreit.

Pflegeheimplätze, Berufsausbildungs- und Studentenzimmer können je nach Satzung steuerfrei sein.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wer muss zahlen?+

Wer in der Kommune mit Nebenwohnsitz gemeldet ist und die Wohnung tatsächlich nutzt – Hauptwohnung muss in einer anderen Gemeinde liegen.

Lässt sich die Steuer absetzen?+

Bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung ist die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil VI R 30/19).

Wie melde ich an?+

Bei der Stadtkasse / Steueramt der Kommune. Meldung erfolgt meist automatisch über die Einwohnermeldung.

Quellen

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