Zweitwohnsitzsteuer Rechner
Zweitwohnung
Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Wer in einer deutschen Kommune einen melderechtlichen Zweitwohnsitz unterhält, kann zu einer örtlichen Aufwandsteuer herangezogen werden (Art. 105 Abs. 2a GG). Bemessungsgrundlage ist meist die Jahres-Nettokaltmiete oder die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Hebesätze unterscheiden sich erheblich: München erhebt 18 %, Berlin 15 %, Hamburg 8 %, viele kleinere Gemeinden zwischen 5 % und 12 %.
Eingaben
- Jahres-Nettokaltmiete eintragen (Monatsmiete × 12).
- Hebesatz Ihrer Kommune eingeben.
- Jahres- und Monatssteuer ablesen.
Berechnung
Bei Eigentumswohnungen ist die ortsübliche Vergleichsmiete anzusetzen. Maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Gemeinde.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Wochenend-Wohnung in München kostet 850 € Nettokaltmiete im Monat – Jahresmiete 10.200 €. Bei einem Hebesatz von 18 % zahlt der Besitzer 1.836 € Zweitwohnsitzsteuer im Jahr.
Befreiungen und Sonderfälle
Verheiratete mit Hauptwohnsitz am Arbeitsort sind nach BVerfG-Rechtsprechung in vielen Kommunen befreit.
Pflegeheimplätze, Berufsausbildungs- und Studentenzimmer können je nach Satzung steuerfrei sein.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Wer muss zahlen?+
Wer in der Kommune mit Nebenwohnsitz gemeldet ist und die Wohnung tatsächlich nutzt – Hauptwohnung muss in einer anderen Gemeinde liegen.
Lässt sich die Steuer absetzen?+
Bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung ist die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil VI R 30/19).
Wie melde ich an?+
Bei der Stadtkasse / Steueramt der Kommune. Meldung erfolgt meist automatisch über die Einwohnermeldung.
Quellen
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