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Werbungskosten in der Steuererklärung
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 9 EStG). Das Finanzamt zieht automatisch den Pauschbetrag von 1.230 € ab.
Höhere tatsächliche Aufwendungen lohnen nur, wenn die Einzelposten den Pauschbetrag übersteigen.
Eingaben
- Einfache Entfernung zur Arbeit und Arbeitstage eingeben.
- Homeoffice-Tage hinzufügen.
- Sonstige Kosten (Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge, Bewerbung) eintragen.
- Persönlichen Grenzsteuersatz wählen, um die Ersparnis abzuschätzen.
Berechnung
Pendlerpauschale: 0,30 €/km (1.–20. km), 0,38 €/km (ab 21. km, befristet bis 2026). Homeoffice-Pauschale max. 1.260 €/Jahr (210 Tage × 6 €).
Beispiel aus dem Alltag
Pendlerin 30 km × 220 Tage: 20 × 0,30 € + 10 × 0,38 € = 9,80 €/Tag × 220 = 2.156 €. Plus 50 Homeoffice-Tage × 6 € = 300 €, Arbeitsmittel 400 €, Beiträge 250 € = 3.106 €. Pauschbetrag 1.230 € unterschritten – Einzelposten lohnen sich. Bei 30 % Grenzsteuersatz: rund 932 € Steuerersparnis.
Was nicht abgebildet ist
Reisekosten mit Übernachtung, doppelte Haushaltsführung und Umzug sind in eigenen Rechnern abgebildet und addieren sich zu den hier ermittelten Werbungskosten.
Bei Außendiensttätigkeit mit Dienstwagen entfällt die Entfernungspauschale ggf. teilweise.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Was, wenn ich unter dem Pauschbetrag bleibe?+
Dann setzt das Finanzamt automatisch den Pauschbetrag 1.230 € an – Sie müssen keine Belege liefern.
Sind beide Pauschalen (Homeoffice + Pendler) am gleichen Tag möglich?+
In der Regel nein. An einem Tag entweder Homeoffice (6 €) oder Pendlerpauschale – nicht beides.
Welcher Grenzsteuersatz ist realistisch?+
Bei 40–60 k € zvE meist 30–35 %, bei 70–100 k € rund 38–42 %. Spitzensteuer 42 % ab ca. 68 k € zvE.
Quellen
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