Vorsteuerabzug Rechner

Eingangsrechnungen (brutto)

Nutzung

Abziehbare Vorsteuer886,50 €
Vorsteuer 19 %950,00 €
Vorsteuer 7 %35,00 €
Vorsteuer gesamt (vor Kürzung)985,00 €
Kürzung Privatanteil98,50 €
Anteil unternehmerisch90 %
Hinweis RechnungVorsteuerabzug nur bei ordnungsgemäßer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Nutzung für steuerpflichtige unternehmerische Umsätze.
Hinweis KleinunternehmerKleinunternehmer nach § 19 UStG haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.
Hinweis MindestnutzungBei unternehmerischer Nutzung unter 10 % ist kein Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Vorsteuer abziehen darf nur ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer aus ordnungsgemäßen Rechnungen für sein Unternehmen (§ 15 UStG, § 14 UStG).

Wird ein Wirtschaftsgut sowohl privat als auch unternehmerisch genutzt (z. B. Pkw, Telefon, Internet), ist der Vorsteuerabzug auf den unternehmerischen Anteil zu beschränken.

Eingaben

  1. Brutto-Eingangsrechnungen 19 % und 7 % eintragen.
  2. Anteil der unternehmerischen Nutzung in % eingeben.
  3. Abziehbare Vorsteuer ablesen.

Berechnung

Vorsteuer 19 % = Brutto19 × 19/119 · Vorsteuer 7 % = Brutto7 × 7/107 · Abzug = (V19 + V7) × Anteil unternehmerisch

Mischnutzung: typische Beispiele 70 % unternehmerisch für Firmenwagen, 80 % für Internet/Telefon. Bei < 10 % unternehmerischer Nutzung ist der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).

Beispiel aus dem Alltag

Eine Architektin kauft Software für 5.950 € brutto (Vorsteuer 950 €) und Bücher für 535 € brutto (Vorsteuer 35 €). 90 % unternehmerische Nutzung: abziehbar 0,9 × 985 € = 886,50 €.

Hinweise

Ausschluss des Vorsteuerabzugs gilt für umsatzsteuerfreie Ausgangsumsätze nach § 4 Nr. 8–28 UStG (z. B. Kreditvermittlung, Heilbehandlungen).

Innergemeinschaftliche Erwerbe und § 13b-Leistungen erzeugen Vorsteuer und gleichzeitig USt-Schuld – im Saldo wirkungsneutral.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?+

Pflichtangaben § 14 UStG: vollständiger Name/Anschrift, Steuer- bzw. USt-IdNr., Rechnungsdatum/-nummer, Leistungsbeschreibung, Netto-Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.

Welche Bruttobeträge zählen nicht als Vorsteuer?+

Pauschalbeträge ohne USt-Ausweis, Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) sowie nicht ordnungsgemäße Belege berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Wann gilt die 10 %-Grenze?+

Bei gemischt genutzten Gegenständen kann nur dann (anteilig) Vorsteuer abgezogen werden, wenn der unternehmerische Anteil mindestens 10 % beträgt (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG).

Quellen

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