Umsatzsteuer-Voranmeldung Rechner

Umsätze (netto)

Vorsteuer & Erwerb

USt-Zahllast (− = Erstattung)6.650,00 €
USt 19 %7.600,00 €
USt 7 %0,00 €
USt gesamt7.600,00 €
Abziehbare Vorsteuer950,00 €

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Unternehmer melden die Umsatzsteuer regelmäßig elektronisch via ELSTER an. Voranmeldungszeitraum ist das Quartal; bei mehr als 9.000 € Zahllast im Vorjahr der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).

Die Voranmeldung ist eine Steueranmeldung – die berechnete Zahllast ist zum 10. des Folgemonats fällig (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später).

Eingaben

  1. Netto-Umsätze 19 % und 7 % getrennt eintragen.
  2. Summe der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen eingeben.
  3. Innergemeinschaftlichen Erwerb (falls vorhanden) ergänzen.
  4. Zahllast bzw. Erstattung ablesen.

Formel USt-Zahllast

Zahllast = USt 19 % + USt 7 % + USt innergem. Erwerb − abziehbare Vorsteuer

USt-Beträge werden auf den Netto-Umsatz aufgeschlagen: USt = Netto × Steuersatz.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Agentur erzielt im März 40.000 € Honorarumsatz (19 %) und kauft für 5.950 € brutto Software (950 € Vorsteuer). USt = 7.600 €, abzgl. 950 € Vorsteuer = 6.650 € Zahllast.

Grenzen der Berechnung

Sonderfälle wie § 13b UStG (Reverse Charge), Kleinunternehmerregelung, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und Differenzbesteuerung sind nicht abgebildet.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wann muss ich monatlich melden?+

Bei einer Vorjahres-Zahllast über 9.000 € ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Bis 2.000 € befreit das Finanzamt auf Antrag ganz von Voranmeldungen.

Was ist die Dauerfristverlängerung?+

Sie verlängert die Abgabefrist um einen Monat. Bei Monatsmeldern ist dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast zu leisten (§ 47 UStDV).

Sind Kleinunternehmer betroffen?+

Nein. Wer § 19 UStG anwendet, weist keine USt aus und gibt grundsätzlich keine Voranmeldungen ab (Jahreserklärung ggf. weiterhin).

Quellen

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