Umsatzsteuer-Voranmeldung Rechner
Umsätze (netto)
Vorsteuer & Erwerb
Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Unternehmer melden die Umsatzsteuer regelmäßig elektronisch via ELSTER an. Voranmeldungszeitraum ist das Quartal; bei mehr als 9.000 € Zahllast im Vorjahr der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
Die Voranmeldung ist eine Steueranmeldung – die berechnete Zahllast ist zum 10. des Folgemonats fällig (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später).
Eingaben
- Netto-Umsätze 19 % und 7 % getrennt eintragen.
- Summe der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen eingeben.
- Innergemeinschaftlichen Erwerb (falls vorhanden) ergänzen.
- Zahllast bzw. Erstattung ablesen.
Formel USt-Zahllast
USt-Beträge werden auf den Netto-Umsatz aufgeschlagen: USt = Netto × Steuersatz.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Agentur erzielt im März 40.000 € Honorarumsatz (19 %) und kauft für 5.950 € brutto Software (950 € Vorsteuer). USt = 7.600 €, abzgl. 950 € Vorsteuer = 6.650 € Zahllast.
Grenzen der Berechnung
Sonderfälle wie § 13b UStG (Reverse Charge), Kleinunternehmerregelung, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und Differenzbesteuerung sind nicht abgebildet.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.
FAQ: Häufige Fragen
Wann muss ich monatlich melden?+
Bei einer Vorjahres-Zahllast über 9.000 € ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Bis 2.000 € befreit das Finanzamt auf Antrag ganz von Voranmeldungen.
Was ist die Dauerfristverlängerung?+
Sie verlängert die Abgabefrist um einen Monat. Bei Monatsmeldern ist dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast zu leisten (§ 47 UStDV).
Sind Kleinunternehmer betroffen?+
Nein. Wer § 19 UStG anwendet, weist keine USt aus und gibt grundsätzlich keine Voranmeldungen ab (Jahreserklärung ggf. weiterhin).
Quellen
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