Sonderausgaben Rechner

Vorsorge

Kirche, Spenden, Kinder

Familienstand

Abzugsfähige Sonderausgaben9.950,00 €
Altersvorsorge anerkannt2.400,00 € (max. 29.344,00 €)
Kinderbetreuung (80 %)3.200,00 €
Summe Einzelposten9.950,00 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind privat veranlasste Aufwendungen, die das Gesetz wegen ihres existenzsichernden oder förderwürdigen Charakters zum Abzug zulässt – z. B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten.

Wird der niedrige Pauschbetrag (36 €/72 €) nicht überschritten, gilt er automatisch.

Eingaben

  1. Eigene KV- und PV-Beiträge (Jahressumme) eintragen.
  2. Eingezahlte Beiträge in Basisrente/Rürup und betriebliche Altersvorsorge.
  3. Gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Kinderbetreuungskosten.
  4. Familienstand wählen – Pauschbetrag wird automatisch verglichen.

Berechnung

Sonderausgaben = KV/PV + Altersvorsorge (max. 29.344 €/58.688 €) + Kirchensteuer + Spenden + 80 % Kinderbetreuung (max. 4.800 €/Kind)

Kranken- und Pflegepflichtbeiträge sind in tatsächlicher Höhe abziehbar. Altersvorsorge (Basisrente/Rürup) zu 100 % bis zum Höchstbetrag. Spenden bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Beispiel aus dem Alltag

Single, 3.800 € KV/PV-Beiträge, 2.400 € Rürup, 350 € Kirchensteuer, 200 € Spenden, 4.000 € Kita: Sonderausgaben = 3.800 + 2.400 + 350 + 200 + 3.200 (80 % von 4.000) = 9.950 €. Pauschbetrag wird deutlich übertroffen.

Grenzen der Berechnung

Der Höchstbetrag der Altersvorsorge 2026 wird zur Beitragsbemessungsgrenze gesetzlicher Rente fortgeschrieben – der Wert ist eine Orientierung.

Spenden in politische Parteien werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen (bis 1.650 €/3.300 €) und sind hier nicht enthalten.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Sie ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch einen rechtsverbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts.

FAQ: Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pauschbetrag?+

Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € (Single) bzw. 72 € (Zusammenveranlagung). Er greift automatisch, wenn keine höheren Sonderausgaben nachgewiesen werden.

Kinderbetreuung – wie viel ist abziehbar?+

Seit 2025 sind 80 % der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 € pro Kind unter 14 Jahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Sind Krankenversicherungs-Beiträge voll abziehbar?+

Basisabsicherung (KV + PV) ist in tatsächlicher Höhe abziehbar. Komfort-Leistungen (z. B. Einbettzimmer-Zusatz) zählen nur im Rahmen der sonstigen Vorsorge-Höchstbeträge.

Quellen

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